Im Rahmen der Homeoffice-Pauschale können Steuerpflichtige in ihrer Steuererklärung 2023 nun 210 statt 120 Homeoffice-Tage mit 6 Euro pro Tag (nur wenn tatsächlich zu Hause gearbeitet wurde) statt wie bisher mit 5 Euro geltend machen, in Summe maximal bis zu 1.260 Euro per anno. Die Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer im steuerrechtlichen Sinne zur Verfügung steht. Aber aufgepasst: Die Homeoffice-Pauschale wird in den Arbeitnehmerpauschbetrag eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt. Der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich für 2023 um 30 Euro auf 1.230 Euro.