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Bundesverkehrsminister Wissing, FDP verstößt wissentlich gegen Grundgesetz

Tarifautonomie ist die Befugnis von Gewerkschaften einerseits und Arbeitgebenden bzw. Verbänden von Arbeitgebenden andererseits, durch verbindliche Verträge (Tarifverträge) und unabhängig von staatlicher Einflussnahme die Arbeitsverhältnisse zwischen ihren Mitgliedern selbstständig zu regeln.

 

Die Tarifautonomie ist Teil der Koalitionsfreiheit und als solche als Ausprägung der Vereinigungsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes verankert. Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet.

 

 

 

Und das ist dem Herrn Wissing völlig egal? Wie sonst lässt es sich erklären, dass er in seiner Eigenschaft als Bundesverkehrsminister glaubt, sich in den aktuellen Tarifstreit mit der GDL zum Nachteil der GDL einmischen zu können?

 

 

 

Darauf aufbauend wird dann von den Medien eine Tendenzberichterstattung losgetreten, die zum Nachteil der GDL gereicht. So etwas ist illegal und stellt deshalb einen Gesetzesverstoß dar.

 

 

05.01.2024 , 11:11 Uhr

 

Nach Bauern-Aktion an Fähre Habeck bereitet aufgeheizte Stimmung Sorgen – Bauernverband distanziert sich

 

Ockholm · Weil ihnen die Vergünstigungen bei Kfz-Steuer und Sprit nicht weit genug gehen, haben wütende Bauern eine Reise von Vizekanzler Robert Habeck blockiert. Gesprächsangebote lehnten sie ab.

 

Nach Angaben der Polizei blockierten mehr als hundert Demonstranten den Anleger in Schlüttsiel (Schleswig-Holstein). Habeck, der auch Wirtschaftsminister ist, habe wegen der Blockade wieder auf die Hallig Hooge zurückkehren müssen. Rund 30 Beamte seien im Einsatz gewesen. Sie hätten auch Pfefferspray eingesetzt, sagte ein Polizeisprecher. Von Verletzten war nichts bekannt.

 

„In den sozialen Medien wurden Aufrufe zur Demonstration am Fähranleger Schlüttsiel verbreitet, an welchem Herr Dr. Habeck am Nachmittag eintreffen sollte“, teilte die Polizei am Freitag in Flensburg mit. Etwa 80 landwirtschaftliche Fahrzeuge hätten sich am Donnerstag auf den Weg zum Fähranleger gemacht. Bis zu 300 Menschen hätten sich dort eingefunden, um gegen Kürzungspläne der Bundesregierung zu demonstrieren.

 

Laut Polizei beruhigte sich die Lage schnell, als die Fähre abgelegt hatte. Anzeigen lagen am Abend nicht vor. „Landfriedensbruch steht schon im Raum“, sagte ein Polizeisprecher auf die Frage, ob trotzdem ermittelt werde.

 

Quelle:

 

https://rp-online.de/politik/deutschland/bauern-protest-robert-habeck-bereitet-stimmung-sorgen-kritik-vom-bauernverband_aid-104518885?utm_campaign=stimmedeswestens&utm_medium=email&utm_source=newsletter

 

Kommentar:

 

Landfriedensbruch? Wie bitte? Wenn eine Demonstration gegen die Politik für einen Minister unbequem ist, soll gleich Landfriedensbruch im Raume stehen? So was nenne ich Tendenzberichterstattung!

 

Alle, die sich an dem Bericht beteiligt haben sollten einfach mal die Seite: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/verfassung/staatliche-ordnung/versammlungsrecht/versammlungsrecht-node.html

 

aufrufen und einfach mal lesen, was da steht!

 

Dabei ist besonders der Absatz in dem steht: Etwas anderes gilt für Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden. Bei solchen sogenannten Spontanversammlungen entfällt die Anmeldepflicht. Denn Art. 8 Abs. 1 GG schützt auch das Recht, sich spontan zu versammeln.

 

 

Fulda: Tegut Teo-Märkte an Sonn- und Feiertagen geschlossen

 

Dabei geht es auch um die Teo-Märkte des Lebensmittelhändlers Tegut. In den Kleinstläden können Waren des täglichen Bedarfs erworben und digital bezahlt werden. Kassenpersonal ist dabei nicht erforderlich. Bisher waren die Märkte rund um die Uhr, als auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet. Das soll sich nun nach Wunsch der Stadt ändern.

 

Fulda hat dafür die Gerichte bemüht.

 

Nach § 3 Abs. 2 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes müssen Verkaufsstellen unter anderem an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden geschlossen sein. Verkaufsstellen sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes Ladengeschäfte aller Art, falls in ihnen von einer festen Stelle aus ständig Waren zum Verkauf an jedermann „feilgehalten“ werden.

 

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der Senat im Wesentlichen ausgeführt, das Verwaltungsgericht sei zu Recht davon ausgegangen, dass die streitgegenständlichen Verkaufsmodule Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes seien. Das „Feilhalten“ von Waren im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes setze nach der gesetzlichen Definition dieses Begriffs keinen persönlichen Kontakt mit einem Verkäufer voraus.

 

 

 

Anmerkung:

 

Wenn das Schule macht, ist auch jeglicher Automatenverkauf an Sonn- und Feiertagen untersagt. Lediglich gestattet sind nach dem Gesetz und entsprechenden Urteilen: Bäcker- und Konditoreien, Restaurant, Kneipe &&&.

 

Und warum das Ganze? Mit den höheren Steuern bei Personalintensiven „Geschäften“ lassen sich mehr Einnahmen erzielen. Die Oma, die noch etwas braucht, ist der Stadt egal. Sie hätte sich ja einen Einkaufzettel schreiben können.

 

Meiner Meinung nach ist das Gesetz Verbraucher feindlich und bedroht auch die genossenschaftlichen Einzelhandelslösungen in dünn besiedelten Regionen. Oder ganz pingelig betrachtet: weg mit allen Verkaufsautomaten? also keine Kippen, kein Sprit mehr fürs Auto?

 

Wenn ein Gesetz den Menschen schadet, muss nicht der Mensch, sondern das Gesetz weg!

 

der ganze Artikel unter:

https://www.fuldaerzeitung.de/fulda/fulda-tegut-teo-maerkte-an-sonn-und-feiertagen-geschlossen-gericht-urteil-92760065.html

 

 

Bahnstreik genau zur Weihnachtszeit, oder erst ab 8.1.? Legitim und damit richtig? oder übertrieben? Meiner Meinung nach sind Streiks immer dann sinnvoll und legitim, wenn es dem Arbeitgeber am Meisten weh tut. Sonst wird sich ja nix ändern, oder? Die Abstimmungsergebnisse von civey.com unten zeugen von der asozialen Einstellung unserer Gesellschaft, in der Jeder nur noch an sich selbst denkt. Dabei vergessen die meisten Befragten, dass sie ohne starke Gewerkschaften heute noch 6 Tage in der Woche, jeden tag 8 Stunden lang für "ein Appel und´n Ei" malochen müssten. Natürlich müssen Streiks unangenehm sein! Natürlich bewirken Streiks nur dann etwas, wenn die Arbeitgeber dadurch erstens in der Presse "eins aufs Dach" bekommen und zweitens finazielle Einbußen haben! Schon allein die frühzeitige Ankündigung von wann bis wann auf Grund des Streiks keine Verbindungen bedient werden, ist ein Entgegenkommen der Gewerkschaften, damit sich die Kunden umorientieren können. Eine Verpflichtung das zu tun, besteht nicht!

Streiks, wenn es keinen "belästigt" oder allen in den Kram passt, sind sinnlos.

Streiks sind das stärkste Mittel der Wahl, wenn Arbeitgeber ausschließlich eigene Interessen verfolgen und ihnen die Mitarbeiter "am Arsch vorbei" gehen.

 

Wann also ist ein Streik sinnvoll? Die Antwort ist doch klar. Dann, wenn es dem Arbeitgeber am meisten weh tut und er bei weiterer Weigerung die höchsten finanziellen Einbußen erleidet.

Dabei sind die evtl. Betroffenen "Kunden" natürlich alle ebenfalls aufgefordert dem Unternehmen "Feuer unterm Arsch" zu machen. Das diese nicht unbedingt Begeistert sind versteht sich von selbst. Aber wenn Arbeitnehmer und Kunden hier zusammenhalten, dann ist der Arbeitskampf schneller vorbei

Dass nun diejnigen, die kaum noch darauf angewiesen sind Kunde des bestreiken Unternehmens zu sein, bei der Umfrage das geringste Verständnis für legale Arbeitskampfmaßnahmen haben, kann ich nicht verstehen. Damals als diese Gruppe selbst noch in "Lohn und Brot" stand, waren sie über Solidarität anderer Gewerkschaftsmitglieder froh und dankbar. und jetzt? alles nur noch für mich und nix mehr für die Anderen? Denkt mal drüber nach, bevor Ihr ihnen das legitime Recht absprechen wollt.

„Mit Rassisten zu streiten, ist wie mit einer Taube Schach zu spielen. Egal, wie gut du bist, die Taube wird alle Figuren umwerfen, das Brett verdrecken und herumstolzieren, als hätte sie gewonnen.“ Eric Cantona französischer Ex-Fußballer.

38 GG lautet seit seiner letzten Änderung vom 31. Juli 1970 wie folgt: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

 

Wer kann also etwas dagegen haben, wenn aktuell der Fridrich März, eine Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene nicht ausschließen will? Diese gesetzeswiedrige Diskussion aller anderen Parteien mit Ausnahme der AfD ist ein Schritt in die falsche Richtung und verhindert möglicherweise Sinnvolles.

Nur zum Verständniss: Ich bin weder AfD noch CDU Sympatisant.

 

Was also ist daran verwerflich, wenn sich Politiker der unterschiedlichsten Coleur zusammentun, um gemeinsam etwas zum tatsächlichen Wohl des Volkes zu verwirklichen? Und wenn dann auch noch etwas wirklich Sinnvolles dabei herauskommt. Warum sollte man dann seine Ideen und Beteiligung  nicht einbringen und mit unterschiedlichen Parteimitgliedern zusammenarbeiten?

 

„Mit mir wird es eine Brandmauer zur AfD geben“ Friedrich März.

Die Landesverbände, vor allem im Osten, bekommen von uns eine glasklare Ansage: Wenn irgendjemand von uns die Hand hebt, um mit der AfD zusammenzuarbeiten, dann steht am nächsten Tag ein Parteiausschlussverfahren an.

 

 

24. Juli 2023

Nun aber das: "Das Thema Zusammenarbeit mit der AfD betrifft die gesetzgebenden Körperschaften, also im Europaparlament, im Bundestag und in den Landtagen", twitterte er am Sonntagabend. Konkreter hatte er sich zuvor auch im ZDF-Sommerinterview geäußert.

 

Dort hatte er unmissverständlich erklärt, Kommunalpolitik sei etwas anderes als Landes- und Bundespolitik. Und wenn in Thüringen ein Landrat und in Sachsen-Anhalt ein Bürgermeister von der AfD gewählt würden, könne man den demokratischen Charakter der Entscheidung nicht in Abrede stellen. "Das müssen wir akzeptieren. Und natürlich muss man dann in den Kommunalparlamenten nach Wegen suchen, wie man gemeinsam die Stadt, das Land, den Landkreis gestaltet."

 

Nun ist mittlerweile der September vorbei und was macht der Friedrich? Er beugt sich dem Gegenwind aus den Parteien, allen voran der eigenen. Mir stellt sich nun die Frage: "Was ist aus Vernunft, und Zum Wohle des Volkes" geworden?

 

Lieber Friedrich, hier sind natürlich auch alle Politiker aufgefordert zu verinnerlichen:

Politische Leitfiguren sind, algemein gesprochen, "Unangepasst und vor Allem nicht Pflegeleicht". Da nenne ich nur mal: Adenauer, Strauß, Brandt, Wehner, Barzel, und nicht zuletzt Gysi als Vorbilder.

Die Angepassten, der Parteilinie hörigen, farblosen, die vergisst man schleller, als man sich den Namen merken könnte. Warum sollte man sich P(l)app(er)hülsen in Erinnerung rufen.

Also: "Legt Euer Ohr an den Puls der Zeit und Eurer Wähler, seid unbequem und Laut genug" dann klappts auch mit der Wahl und der Stimmenmehrheit.

 

Und Vor Allem: "Arbeitet zusammen zum Wohl der Bevölkerung, die Ihr vertreten solltet."

 

Demmokratie ist eben so. Man kann nicht ausschließlich auf dem Parteienfahrplan bestehen und sich wie ein schmollendes Kind in eine Ecke verkriechen, wenn dringende Entscheidungen getroffen werden müssen.

Sich dann in die Verweigererecke zu verziehen, wiederspricht dem Demokratiegedanken.

Demokratie ist und Bleibt eben '"Das Diktat des Pöbels", oder? Auch Andere waren schon soweit:

Demokratie ist die Diktatur der Dummen, das sagte einst: Friedrich von Schiller

Lange hat man an der alternativlosen Demokratie durch einfache Mehrheit festgehalten. Es gibt weitaus bessere und konflicktfreiere Lösungsmöglichkeiten zur Entscheidungsfindung, für alle Grössenordnungen unterschiedlichster Anliegen, die auch in der kleinsten Form von Anliegen berücksichtigt werden.

 

„Die Verfassung, die wir haben […] heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist.“ So definierte der griechische Staatsmann Perikles (ca. 500 – 429 v. Chr.) die Demokratie im Athen seiner Zeit

 

 

 

Heute, 14.07.2023 | 11:03 | 

 

Zehn-Sekunden-Grabsch-Urteil sorgt in Italien für Empörung

 

Menschen in Italien empören sich in sozialen Medien über eine Gerichtsentscheidung. Es geht um den Vorwurf sexueller Nötigung und die Folgen für den Hausmeister einer Schule.

 

Die italienische Influencerin Chiara Ferragni ist empört über die Entscheidung eines Gerichts in Rom - und damit nicht allein.

 

Zehn Sekunden und «kurzes Begrabschen» – mit diesen Hashtags kritisieren zahlreiche Italienerinnen und Italiener in den sozialen Medien seit einigen Tagen die Entscheidung eines Gerichts in Rom. Ein Schulhausmeister soll einer 17-jährigen Schülerin laut einem italienischen Medienbericht auf einer Treppe in die Hose gefasst und ihr Gesäß berührt haben. Ein Gericht sprach den Mann demnach in der vergangenen Woche jedoch frei – weil der Übergriff weniger als zehn Sekunden gedauert haben soll. Seitdem ist die Empörung groß. Unter dem Hashtag #10secondi (deutsch: zehn Sekunden) posten Menschen bei Instagram und Tiktok Videos, um zu zeigen, wie lang eine «palpata breve» (deutsch: kurzes Begrabschen) sein kann.

 

Zehn Sekunden lang läuft eine Stoppuhr, während die Frauen und Männer in die Kamera schauen und intime Bereiche ihres Körpers berühren. Den Anfang machte der für seine Rolle in «The White Lotus» bekannte italienische Schauspieler Paolo Camilli. Ihm folgte die in Italien bekannte Influencerin Chiara Ferragni.

 

 

Der Fall ereignete sich der Zeitung zufolge im April 2022. Als die Schülerin mit einer Freundin die Treppe hinaufging, um zum Unterricht zu gehen, spürte sie demnach, wie jemand für ungefähr fünf bis zehn Sekunden von hinten in ihre Hose und unter ihren Slip griff. Der Hausmeister gab dem Bericht zufolge später zu, das Gesäß der 17-Jährigen berührt zu haben, äußerte aber, er habe ihr nicht unter die Hose gegriffen und «aus Spaß» gehandelt.

 

 

Das Gericht sprach ihn dem Bericht zufolge vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei. Sein Handeln stelle kein Verbrechen dar, wie der «Corriere della Sera» aus der Urteilsbegründung zitierte. Der Übergriff habe «eine Handvoll Sekunden» gedauert und sei deswegen zwar «ungeschickt, aber frei von lüsternen Absichten». Die Schülerin zeigte sich darüber bestürzt. «Das war, zumindest für mich, kein Scherz», sagte sie dem «Corriere della Sera».

 

Dpa

 

 

 

Kommentar: Wie hätte denn das Gericht entschieden, wenn die Schülerin den Hausmeister binnen 9 Sekunden 5 Mal in die Hoden getreten hätte? Natürlich „nur aus Spaß und frei von lüsternen Absichten.“

 

 

 

Es ist nun so, dass dieses Urteil genau diesen total verzogenen Machos, Wasser auf die "Arschloch"-Mühlen giesst. Was ist aus der Emanzipation geworden? Die Begrapschten sollten sich endlich "mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln" wehren. Nur dann lernen die Grapscher, dass ihr Verhalten Konsequenzen hat, was auch schmerzhaft Enden kann.

 

Siehe:

https://www.tag24.de/thema/kurioses/streit-eskaliert-voellig-frau-reisst-mann-stueck-vom-penis-ab-2891443

 

Noch vor nicht einmal 90 Jahren flehte der Kavalier seine Angebetete an: „gnädiges Fräulein, darf ich´s wagen, euch um einen Kuss zu ersuchen?“

 

 

Und wenn das Fräulein schlagfertig und guten Mutes war äußerte sie; „Euer Ersuchen könnt ihr gerne stellen. Bei Gelegenheit werde ich Euch Mitteilung über meine Entscheidung zukommen lassen.“

 

Damit gab sich der Kavalier damals zufrieden, denn es gab für ihn HOFFNUNG!

 

0,0 Promille im Straßenverkehr?

 

Die Mehrheit scheint dafür zu sein. Aber ist das überhaupt praktikabel?

 

Da machen wie mal den Praxistest:

 

Nie wieder ein kleines Glas Wein oder Bier, wenn Ihr mal essen gehen wollt? Das dritte alkoholfreie Weizen führt zu Führerscheinentzug!

 

Oder beim Griechen keinen Uzo nach dem Essen?

 

OK, man könnte dann ja mit dem Taxi nach hause. Doch wie komme ich dann am nächsten Morgen zur Arbeit oder gar zu meinem Auto? Also auch mit dem Taxi zum Essen? Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln geht das ja nicht. Ein Bus oder die Bahn fährt, wenn überhaupt ja nur alle 2 - 4 Stunden, je nach Wochentag.Also immer und überall Alkoholfrei? Das klappt bestimmt. Nur wer bin Ich Euch den verantwortungsvollen Genuss zu verbieten?

 

 

 

Was soll denn dann der gemütliche Abend mit Freunden kosten? Dann wird es wohl nie wieder was damit werden. Zumindest hier auf dem Land werden dann alle Kneipen oder Restaurants pleite gehen, weil niemand sich den Restaurantbesuch mehr erlauben kann.

 

Von Ungedanken nach Bad Wildungen oder Fritzlar fallen Fahrtkosten zum nächst gelegenen Restaurant in Höhe von ca. 20€ für die einfache Fahrt an. Dann das Essen ca. 20€. Und zurück nach Hause noch mal 20€. Das sind dann 60€ nur für einen gemütlichen Abend mit Freunden. Da sind die Getränke noch nicht mit drin.

 

 

 

Wer also für 0,0 Promille ist, ist auch für das Sterben von Restaurantbetrieben in ländlicher Gegend. Bei den heute geltenden 0,5 Promille ist die Entwicklung nicht zu befürchten.

 

 

 

Und wer sich Verantwortungsbewusst verhält, kann locker auch 0,3 Promille einhalten.

 

Diese Forderung der Politik ist nach meiner Meinung ausschließlich dazu geeignet "Schaden zu generieren." Die Gründe der Forderung liegen nicht daran, dass sich fast alle korrekt verhalten, sondern daran, dass einige wenige volltrunken im Straßenverkehr unterwegs sind. Diese Suffköppe lassen sich auch von 0,0 Promille nicht abschrecken. Selbst in lockerer Runde kann mir niemand glaubhaft versichern, er hätte überhaupt nicht gemerkt wie viel er getrunken hat. Wer die Ausrede bemüht, ist sowieso nicht geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen. Und bisher sind die geltenden Gesetze wirksam genug. Man muss die nur anwenden.

 

 

 

Aktuell wird von der Politik nur "Die Sau durchs Dorf getrieben," um Wählerstimmen zu holen. Mit Vernunft oder dem Schutz der Bevölkerung hat das nichts zu tun.

 

 

 

Gruß Uli.

 

Passend dazu: https://www.merkur.de/leben/genuss/versteckt-alkohol-lebensmittel-milchschnitte-obst-ernaehrung-zr-6998426.html

Nie wieder Bananen, Äpfel, Birnen, Pflaumen oder andere Obstsorten?

Das alles kommt auf uns zu, wenn 0,0 Promille gelten wird. Das Früchtemüsli zum Frühstück führt dann zum Führerscheinentzug.

In vielen Lebensmitteln, die wir tagtäglich zu uns nehmen, steckt Alkohol.So enthält an sich jedes Obst Alkohol. Bei der Banane soll es sich je nach Reifegrad sogar um bis zu 0,6 Prozent handeln.In Deutschland muss der Gehalt in Nahrungsmitteln allerdings erst ab 1,2 Prozent gekennzeichnet sein. Der Grund dafür: Der Alkohol gilt im Lebensmittelrecht nicht als Zutat, wenn er im Lebensmittel „nur“ als Hilfsmittel oder Trägerstoff dient. Das bedeutet, dass er somit auch nicht auf der Zutatenliste angegeben werden muss.

Was bedeutet alkoholfrei?

Ist ein Getränk mit dem Hinweis "alkoholfrei" versehen, bedeutet das, dass der Alkoholgehalt als gering angesehen wird. In Deutschland heißt das, dass maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol im Getränk enthalten sind.

Gestern am 16.4.2023 feierten die Umweltschutzanhänger die Abschaltung der letzten Atomkraftwerke in Deutschland. Heute fiel im EWF - Netz Bereich Fritzlar und Umgebund der Strom für eine knappe 3/4 Stunde aus. Ein Schelm, der Böses dabei denkt?  <https:Störungsauskunft.de/stromausfall/34560-Fritzlar> Heute sind dort 32 Meldungen eingegangen.

Wer hat mit dem Rassismus angefangen?

Die kurze Antwort lautet: Spanische Christen (Reconquista)

Geschichte / Rassismus: Über 530 Jahre Menschenfeindlichkeit

Den Link kopieren und einen kurzen Exkurs in die Anfänge und die Bemühungen bis heute sich davon zu  befreien, nachverfolgen.

https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/rassismus-die-geschichte-von-ueber-500-jahren-menschenfeindlichkeit?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

Die Asiaten haben den Weltmarkt mit unlauteren Methoden erobert - sie arbeiten während der Arbeitszeit. :"Ephraim Kishon"

ja, wer konnte auch damit rechnen?

In 2012 Abfotografiert von meinem uralten Kalender.