38 GG lautet seit seiner letzten Änderung vom 31. Juli 1970 wie folgt: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Wer kann also etwas dagegen haben, wenn aktuell der Fridrich März, eine Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene nicht ausschließen will? Diese gesetzeswiedrige Diskussion aller anderen Parteien mit Ausnahme der AfD ist ein Schritt in die falsche Richtung und verhindert möglicherweise Sinnvolles.
Nur zum Verständniss: Ich bin weder AfD noch CDU Sympatisant.
Was also ist daran verwerflich, wenn sich Politiker der unterschiedlichsten Coleur zusammentun, um gemeinsam etwas zum tatsächlichen Wohl des Volkes zu verwirklichen? Und wenn dann auch noch etwas wirklich Sinnvolles dabei herauskommt. Warum sollte man dann seine Ideen und Beteiligung nicht einbringen und mit unterschiedlichen Parteimitgliedern zusammenarbeiten?
Die Landesverbände, vor allem im Osten, bekommen von uns eine glasklare Ansage: Wenn irgendjemand von uns die Hand hebt, um mit der AfD zusammenzuarbeiten, dann steht am nächsten Tag ein Parteiausschlussverfahren an.
24. Juli 2023
Nun aber das: "Das Thema Zusammenarbeit mit der AfD betrifft die gesetzgebenden Körperschaften, also im Europaparlament, im Bundestag und in den Landtagen", twitterte er am Sonntagabend. Konkreter hatte er sich zuvor auch im ZDF-Sommerinterview geäußert.
Dort hatte er unmissverständlich erklärt, Kommunalpolitik sei etwas anderes als Landes- und Bundespolitik. Und wenn in Thüringen ein Landrat und in Sachsen-Anhalt ein Bürgermeister von der AfD gewählt würden, könne man den demokratischen Charakter der Entscheidung nicht in Abrede stellen. "Das müssen wir akzeptieren. Und natürlich muss man dann in den Kommunalparlamenten nach Wegen suchen, wie man gemeinsam die Stadt, das Land, den Landkreis gestaltet."
Demmokratie ist eben so. Man kann nicht ausschließlich auf dem Parteienfahrplan bestehen und sich wie ein schmollendes Kind in eine Ecke verkriechen, wenn dringende Entscheidungen getroffen werden müssen.
Sich dann in die Verweigererecke zu verziehen, wiederspricht dem Demokratiegedanken.
Demokratie ist und Bleibt eben '"Das Diktat des Pöbels", oder? Auch Andere waren schon soweit:
Lange hat man an der alternativlosen Demokratie durch einfache Mehrheit festgehalten. Es gibt weitaus bessere und konflicktfreiere Lösungsmöglichkeiten zur Entscheidungsfindung, für alle Grössenordnungen unterschiedlichster Anliegen, die auch in der kleinsten Form von Anliegen berücksichtigt werden.
„Die Verfassung, die wir haben […] heißt Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Bürger, sondern auf die Mehrheit ausgerichtet ist.“ So definierte der griechische Staatsmann Perikles (ca. 500 – 429 v. Chr.) die Demokratie im Athen seiner Zeit
Menschen in Italien empören sich in sozialen Medien über eine Gerichtsentscheidung. Es geht um den Vorwurf sexueller Nötigung und die Folgen für den Hausmeister einer Schule.
Die italienische Influencerin Chiara Ferragni ist empört über die Entscheidung eines Gerichts in Rom - und damit nicht allein.
Zehn Sekunden und «kurzes Begrabschen» – mit diesen Hashtags kritisieren zahlreiche Italienerinnen und Italiener in den sozialen Medien seit einigen Tagen die Entscheidung eines Gerichts in Rom. Ein Schulhausmeister soll einer 17-jährigen Schülerin laut einem italienischen Medienbericht auf einer Treppe in die Hose gefasst und ihr Gesäß berührt haben. Ein Gericht sprach den Mann demnach in der vergangenen Woche jedoch frei – weil der Übergriff weniger als zehn Sekunden gedauert haben soll. Seitdem ist die Empörung groß. Unter dem Hashtag #10secondi (deutsch: zehn Sekunden) posten Menschen bei Instagram und Tiktok Videos, um zu zeigen, wie lang eine «palpata breve» (deutsch: kurzes Begrabschen) sein kann.
Zehn Sekunden lang läuft eine Stoppuhr, während die Frauen und Männer in die Kamera schauen und intime Bereiche ihres Körpers berühren. Den Anfang machte der für seine Rolle in «The White Lotus» bekannte italienische Schauspieler Paolo Camilli. Ihm folgte die in Italien bekannte Influencerin Chiara Ferragni.
Der Fall ereignete sich der Zeitung zufolge im April 2022. Als die Schülerin mit einer Freundin die Treppe hinaufging, um zum Unterricht zu gehen, spürte sie demnach, wie jemand für ungefähr fünf bis zehn Sekunden von hinten in ihre Hose und unter ihren Slip griff. Der Hausmeister gab dem Bericht zufolge später zu, das Gesäß der 17-Jährigen berührt zu haben, äußerte aber, er habe ihr nicht unter die Hose gegriffen und «aus Spaß» gehandelt.
Das Gericht sprach ihn dem Bericht zufolge vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei. Sein Handeln stelle kein Verbrechen dar, wie der «Corriere della Sera» aus der Urteilsbegründung zitierte. Der Übergriff habe «eine Handvoll Sekunden» gedauert und sei deswegen zwar «ungeschickt, aber frei von lüsternen Absichten». Die Schülerin zeigte sich darüber bestürzt. «Das war, zumindest für mich, kein Scherz», sagte sie dem «Corriere della Sera».
Dpa
Kommentar: Wie hätte denn das Gericht entschieden, wenn die Schülerin den Hausmeister binnen 9 Sekunden 5 Mal in die Hoden getreten hätte? Natürlich „nur aus Spaß und frei von lüsternen Absichten.“
Es ist nun so, dass dieses Urteil genau diesen total verzogenen Machos, Wasser auf die "Arschloch"-Mühlen giesst. Was ist aus der Emanzipation
geworden? Die Begrapschten sollten sich endlich "mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln" wehren. Nur dann lernen die Grapscher, dass ihr Verhalten Konsequenzen hat, was auch schmerzhaft Enden
kann.
Siehe:
https://www.tag24.de/thema/kurioses/streit-eskaliert-voellig-frau-reisst-mann-stueck-vom-penis-ab-2891443
Noch vor nicht einmal 90 Jahren flehte der Kavalier seine Angebetete an: „gnädiges Fräulein, darf ich´s wagen, euch um einen Kuss zu ersuchen?“
Und wenn das Fräulein schlagfertig und guten Mutes war äußerte sie; „Euer Ersuchen könnt ihr gerne stellen. Bei Gelegenheit werde ich Euch Mitteilung über meine Entscheidung zukommen lassen.“
Damit gab sich der Kavalier damals zufrieden, denn es gab für ihn HOFFNUNG!
Die Mehrheit scheint dafür zu sein. Aber ist das überhaupt praktikabel?
Da machen wie mal den Praxistest:
Nie wieder ein kleines Glas Wein oder Bier, wenn Ihr mal essen gehen wollt? Das dritte alkoholfreie Weizen
führt zu Führerscheinentzug!
Oder beim Griechen keinen Uzo nach dem Essen?
OK, man könnte dann ja mit dem Taxi nach hause. Doch wie komme ich dann am nächsten Morgen zur Arbeit oder gar zu meinem Auto? Also auch mit dem Taxi zum Essen? Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln geht das ja nicht. Ein Bus oder die Bahn fährt, wenn überhaupt ja nur alle 2 - 4 Stunden, je nach Wochentag.Also immer und überall Alkoholfrei? Das klappt bestimmt. Nur wer bin Ich Euch den verantwortungsvollen Genuss zu verbieten?
Was soll denn dann der gemütliche Abend mit Freunden kosten? Dann wird es wohl nie wieder was damit werden. Zumindest hier auf dem Land werden dann alle Kneipen oder Restaurants pleite gehen, weil niemand sich den Restaurantbesuch mehr erlauben kann.
Von Ungedanken nach Bad Wildungen oder Fritzlar fallen Fahrtkosten zum nächst gelegenen Restaurant in Höhe von ca. 20€ für die einfache Fahrt an. Dann das Essen ca. 20€. Und zurück nach Hause noch mal 20€. Das sind dann 60€ nur für einen gemütlichen Abend mit Freunden. Da sind die Getränke noch nicht mit drin.
Wer also für 0,0 Promille ist, ist auch für das Sterben von Restaurantbetrieben in ländlicher Gegend. Bei den heute geltenden 0,5 Promille ist die Entwicklung nicht zu befürchten.
Und wer sich Verantwortungsbewusst verhält, kann locker auch 0,3 Promille einhalten.
Diese Forderung der Politik ist nach meiner Meinung ausschließlich dazu geeignet "Schaden zu generieren." Die Gründe der Forderung liegen nicht daran, dass sich fast alle korrekt verhalten, sondern daran, dass einige wenige volltrunken im Straßenverkehr unterwegs sind. Diese Suffköppe lassen sich auch von 0,0 Promille nicht abschrecken. Selbst in lockerer Runde kann mir niemand glaubhaft versichern, er hätte überhaupt nicht gemerkt wie viel er getrunken hat. Wer die Ausrede bemüht, ist sowieso nicht geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen. Und bisher sind die geltenden Gesetze wirksam genug. Man muss die nur anwenden.
Aktuell wird von der Politik nur "Die Sau durchs Dorf getrieben," um Wählerstimmen zu holen. Mit Vernunft oder dem Schutz der Bevölkerung hat das nichts zu tun.
Gruß Uli.
Nie wieder Bananen, Äpfel, Birnen, Pflaumen oder andere Obstsorten?
Das alles kommt auf uns zu, wenn 0,0 Promille gelten wird. Das Früchtemüsli zum Frühstück führt dann zum Führerscheinentzug.
In vielen Lebensmitteln, die wir tagtäglich zu uns nehmen, steckt Alkohol.So enthält an sich jedes Obst Alkohol. Bei der Banane soll es sich je nach Reifegrad sogar um bis zu 0,6 Prozent handeln.In Deutschland muss der Gehalt in Nahrungsmitteln allerdings erst ab 1,2 Prozent gekennzeichnet sein. Der Grund dafür: Der Alkohol gilt im Lebensmittelrecht nicht als Zutat, wenn er im Lebensmittel „nur“ als Hilfsmittel oder Trägerstoff dient. Das bedeutet, dass er somit auch nicht auf der Zutatenliste angegeben werden muss.
Ist ein Getränk mit dem Hinweis "alkoholfrei" versehen, bedeutet das, dass der Alkoholgehalt als gering angesehen wird. In Deutschland heißt das, dass maximal 0,5 Volumenprozent Alkohol im Getränk enthalten sind.
Die Asiaten haben den Weltmarkt mit unlauteren Methoden erobert - sie arbeiten während der Arbeitszeit. :"Ephraim Kishon"
In 2012 Abfotografiert von meinem uralten Kalender.