Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken?
Da gibt jemand seine Vorsätze für das Neue Jahr bekannt, wobei er besonders betont, nicht mehr den letztjährigen Fehler mit dem One-Night-Stand zu wiederholen.
Ein wenig poetischer ausgedrückt hat er es schon:
Als ich das letzte Jahr mein Herz verschenkt habe, wurde es am nächsten Tag zurück-/ weggegeben.
In diesem Jahr spare ich mir all die Tränen und gebe es einer spezielle Person.
Was mich nun doch wirklich wundert, ist: Warum sind so viele von der vertonten Version der Geschichte so begeistert, dass sie die nun jeden Tag mehrfach im Radio hören müssen? Und nur weil im Text Chrismas vorkommt, wird das seit nun 37 Jahren unter der Kategorie "Weihnachtslieder" so oft wiederholt, dass es in diesem Jahr sogar auf Platz 1 der deutschen Charts steht. Hat wirklich in all den Jahren niemand auf den Text geachtet, der mit Ausnahme der Zeitangabe für den One-Night-Stand, nichts mit Weihnachten zu tun hat?
Zu Beginn der Corona-Krise waren sich alle einig, dass Pflegekräfte besondere Wertschätzung verdienen. Was ist aus den Versprechen geworden?
Den ganzen Artikel unter:
Kommentar: Man könnte kotzen!
Aber wer erwartet eigentlich noch Vernunft und Erinnerungsvermögen an die Versprechen von unseren Politikern?
Die halten es alle mit Adenauer: Ex-Bundeskanzler Konrad Adenauer sagte: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden.
Und das mit der Weisheit....... Das hat vielleicht nur bei Adenauer geklappt. und selbst der hatte katastrophal danebengelegen mit seinem Spruch: "ach Kinder kriegen die Leut immer.
Finanzminister Fritz Schäffer (CSU) und Wirtschaftsminister Ludwig Erhard waren schon Damals (17. Oktober 1956) gegen den Generationevertrag. Es gab auch damals bereit intelligente Politiker. Die sind aber leider immer in der Minderheit.
Und daran hat sich bis heute nichts geändert.
https://deref-web.de/mail/client/LAbgsabX70U/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fweb.de%2Fmagazine%2Fratgeber%2Fkind-familie%2Fhaeusliche-gewalt-nachbarschaft-helfen-polizei-rufen-34881524
Den Link kopieren und im Browser einfügen:
Dort ist beschrieben, wie man sich verhalten sollte, wenn man Gewalt in der Nachbarschaft mitbekommt.
Dazu ist unbedingt ein Kommentar fällig, den ich den Redakteuren von WEB.DE geschrieben habe.
Ihr Artikel: Häusliche Gewalt in der Nachbarschaft: Wie Sie helfen und wann Sie die Polizei rufen sollten.
Ihr Tip: Nach Möglichkeit sollen aufmerksame Beobachter die verdächtigen Geräusche auch mit dem Handy aufnehmen oder ein Video aufzeichnen.
Und was kommt dann? Nicht passiert! Ich habe mehrfach gefilmt, wie die Nachbarin ihre Enkel Geschlagen hat. Selbst die Mutter der beiden Kinder beteiligt sich an den Prügelattacken. Sie schlagen vorwiegend gegen den Kopf. Das sind keine Backpfeifen, nein die nehmen auch schon mal die Faust. Das alles habe ich dokumentiert und sowohl dem Jugendamt, als auch der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.
Resultat: Verfahren eingestellt: Man geht davon aus, das das Einzelfälle gewesen seien. Wir wurden auch nicht als Zeugen vernommen. Auch eine Moderation durch das Jugendamt wurde nicht vorgenommen.
Strafverfolgung ist eben aufwändig und macht wohl zu viel Arbeit. Es kann aber auch sein, dass hier die Interne Regel der Exekutive greift, Menschen mit Migrationshintergrund von der Strafverfolgung auszunehmen, sofern es sich nicht um Kapitalverbrechen handelt. Wer kann schon die Gründe der Untätigkeit nachvollziehen?
Das einzige Resultat der ganzen Affäre:
Zuerst haben wir eine Anzeige wegen
unerlaubtem filmen und einem Verstoß gegen das Persönlichkeitrecht erhalten. Da zitiere ich mal den Auszug aus dem Schreiben: Gemäß § 201a StGB machen sich
Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder
Fotografieren von Privatpersonen handelt. (So gesehen ist der Tip von WEB.DE ein Aufruf zur Begehung einer
Straftat.)
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) 1 Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
2 Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.
Und damit nicht genug:
Unsere Nachbarn greifen uns verbal an. Sie verursachen mit Absicht Schaden an unserem Haus. So hat z.B. der Nachbar meinen Anschluss für mein Regenfass von meinem Fallrohr abgesägt. Mein Regenfass wurde angebohrt, damit das Wasser herausläuft. Steine sind gegen den Verputz geworfen worden, damit Löcher entstehen.
Selbst die Kinder, welche wir mit unserer Intervention schützen wollten, werfen mit Steinen auf unser Grundstück und treffen gelegentlich auch unseren Hund.
Meine dem entsprechenden Anrufe bei der Polizei waren übrigens nicht von Erfolg gekrönt. Der Wachhabende hat lediglich gefragt, ob etwas beschädigt worden sei und hat dann geäußert: Ach das sind doch nur Kleinigkeiten. Das wird eh nicht geahndet.
Wirklich ein tolles Ergebnis:
Meine Lehre daraus:
Wenn sich die Nachbarn
gegenseitig umbringen sollten. Ich werde mich nicht mehr darum kümmern. Vielleicht filme ich es und stelle es dann als abschreckendes Beispiel ins Netz, aber das überlege ich mir dann noch, wenn
es soweit ist.
Bewertung: Ja aus moralischer Sicht ist so ein Vorgehen gegen Gewalt in der Nachbarschaft korrekt.
Rechtlich befindet man sich, wie oben
erwähnt, auf dünnem Eis.
Aus der Sicht des Ergebnisses
betrachtet: Haltet Euch raus, es bringt nichts als Ärger. Und wenn die sich dann umgebracht haben, herscht ja auch wieder Ruhe.
Und wenn dann, wie immer in solchen Fällen, die Presse fragt: Warum? Dann schicke ich ihnen den Link zu diesem Artikelkommentar.
Die beteiligten Personen sind dem Verfasser bekannt.