Man könnte aus der Geschichte lernen, wenn einfach ein paar Gehirnzellen in der Politk vorhanden wären!

 

März 75 Großoffensive Nordvietnam Vollständige Eroberung: 29. April 75.

 

d.h. knapp 45 Tage für 800 km Vorstoß der Eroberer. Zu Fuß!

 

 

 

14.04. Beschluß Rückzug aus Afghanistan. Kabul wird am 16. - 20. August 21 Überrannt.

 

Also für gute 450 km auch nur 120 Tage. Auch relativ Langsam. selbst eine Schildkröte ist schneller.

 

 

 

Wenn jetzt „Fachleute“ oder Außenminister Maas einräumen, sie hätten das falsch eingeschätzt, dann kann man darauf eigentlich nur Antworten:

 

„wenn ihr nur über rudimentäre Geschichtskenntnissen verfügen würdet, hätte ihr erkennen können, dass Eure Eischätzung seit 1975 bereits veraltet war.

 

Vielleicht sollte die Politik endlich aus den Fehlern der Vergangeheit lernen. Wenn sie das nicht kann, ist sie Fehl am Platz.

 

Jeder Soldat der auch nur einmal in einem Einsatz war, hätte Euch vor erurer Fehleinschätzung bewahren können.

 

Ihr jedoch wart entweder zu dumm, oder zu verblendet um auf die Stimme der Vernunft zu hören.

 

Oder glaubt Ihr tatsächlich, dass vom 20. Feb. 2014 – 21. März 2014 alles völlig in Ordnung war?

 

Jetzt kommt dann nach nur 8 Jahren am 14.2.22 der Olav nach Kiev und hat trotz Warnungen nix begriffen. Dabei war mindestens seit November 21 der massierte Troppenaufbau an der Grenze zu sehen.

 

Und nun nachdem wirklich "alles getan wurde um die Ukraine zu unterstützen" (sorry, den Sarkasmuss konnte ich mir nicht verkneifen) Wundern sich die Poitiker weltweit, dass Diese Unterstützung noch nicht zum Sieg geführt hat.

 

War wohl vielleicht nicht genug Unterstützung. Oder vielleicht die Angst, von Putin als Kriegspartei angesehen zu werde?

 

Kriegspartei aus russischer Sicht: Jeder, der zu einem bewaffneten Konflikt beiträgt, inden er entweder Waffen, anderes Kriegsmaterial oder Personal stellt, ist als Kriegspartei anzusehen.

 

So gesehen ist Russland an allen Konflikten in der Welt beteiligt. Wieso? Na AK47 ist die am meisten verwendete Handfeuerwaffe in den Konflikten auf der Welt. Billig zu bekommen und ausreichend Treffsicher. Und wo kommt die her?

 

 

Denkt mal drüber nach, wer das wohl sein könnte.

ENDE

https://www.openpetition.de/petition/online/umsetzung-des-willkuerverbotes-aenderung-339-stgb-rechtsbeugung?language=it_IT.utf8.

AUSZUG:

Das bestehende Gesetz behandelt Rechtsverstöße durch Mitarbeiter der Gesellschaft. Es beschränkt die Strafbarkeit auf Richter, Amtsträger (Beamte und Mitarbeiter in einem öffentlich rechtlichen Amtsverhältnis), Schiedsrichter und auf Rechtssachen (förmliche Verfahren).

Es ist die Ursache der bekannten Redewendungen “Ämter machen was sie wollen“ und “Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe“! oder auch:" vor Gericht und auf hoher See ist man allein in Gottes Hand."

 

In den aktuellen Gesetzen sind viele Tatbestände und Verstöße gegen das Recht, die durch Mitarbeiter der Gesellschaft begangen oder durch Entscheidungsberechtigte angewiesen wurden, nicht oder nur sehr ungenügend unter Strafe gestellt :

  • Verletzungen der Menschenrechte (z.B. Diskriminierung)
  • Verletzungen des Grundgesetzes
    • Art. 1, der Würde des Menschen;
    • Art. 3, allseitige Gleichbehandlung vor dem Gesetz;
    • Art. 20, vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden;
    • Art. 56 - Amtseid für Regierungsmitglieder Entscheidungen gegen das Wohl und den Schutz (der Mehrheit!) des Volkes
  • Verletzungen anderer Rechts- und Gesellschaftsnormen;
  • Verletzungen durch einen anderen, als im Gesetz angeführten, Personenkreis (z.B. nicht vereidigte Mitarbeiter der Gesellschaft oder der Wirtschaft usw.)
  • Verletzungen in Vorgängen, die keine Rechtssache darstellen (z.B. Verwaltungsakte, andere Anweisungen gegenüber Bürgern usw.)

Diese Verstöße bleiben für die Täter (fast) immer straffrei und folgenlos (Schadensersatz) (bewusste? und großzügige Willkürfreigabe!).

 

Art. 20

 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

 

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

 

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Art. 20a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Art. 21

(1) 1Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

2Ihre Gründung ist frei.

3Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.

4Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

 

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

 

(3) 1Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.

2Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

 

(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 56 

Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: Das gilt sinngemäß für alle Politiker, sofern sie ein entsprechendes Amt innehaben.

 

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

 

Und was passiert, wenn dieser EID gebrochen wird?

Zitat aus: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johannes-huber/fragen-antworten/warum-ist-der-amtseid-gemaess-grundgesetz-artikel-56-nicht-justiziabel-und-somit-verstoesse-gegen-den-amtseid

Wegen der aus Sicht der Antragsteller erfolgten, massiven Verstöße gegen die Verfassung durch mehrere Regierungen  wurde die Frage einer möglichen Strafnorm, die den Verstoß gegen den Amtseid sanktioniert, im Arbeitskreis Recht und Verbraucherschutz in der letzten Legislaturperiode (19.) intensiv diskutiert.

Im Ergebnis wurde die Einführung einer solchen Norm abgelehnt, weil sich kaum ein gemessen am verfassungsrechtlich verankerten strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot gemäß Artikel 103 Absatz GG vertretbarer Regelungsgehalt finden lässt. Denn welches Verhalten wäre schon ein "Verstoß"? Welches noch nicht? Wann ist im Sinne des Artikel 56 GG ein Schaden eingetreten? Wann ist eine Pflichterfüllung nicht mehr gewissenhaft etc.? Unter der durch Artikel 103 Absatz 2 GG gestellten Voraussetzung einer hinreichenden Bestimmtheit der etwaigen Strafnorm hätte gesetzgeberisch eine beinahe unüberschaubare Kasuistik entwickelt werden müssen.

Heraus käme eine kaum handhabbare und wahrscheinlich unübersichtliche Strafnorm, die nicht im Sinne der Bürger als Adressaten und Anwender sein kann.

Im Übrigen spricht auch der oben beschriebene, kaum vorhandene juristische Ertragswert von Artikel 56 GG gegen eine korrespondierende, strafrechtliche Regelung. Da der Eid auf Seiten des Bundespräsidenten weder besondere Rechte noch besondere Pflichten begründet, kann er sich folgerichtig nur außerhalb der verfassungsrechtlichen, ja überhaupt der rechtlichen Sphäre auswirken. Der Bundespräsident verspricht durch ihn lediglich vor aller Öffentlichkeit und in einer Form, die den besonderen Ernst dieses Versprechens dokumentiert, den Pflichten nachzukommen, die die Verfassung ihm auferlegt.

 

Kommentar: Wenn ein Angehöriger der Prätorianerkaste, zu denen alle Politiker gehören, gegen seinen Amtseid verstößt, hat er/sie/es KEINE Kosequenzen zu fürchten.

 

Wenn hingegen irgend jemand, der nicht zu dem "Gesegneten Kreis des Politik "(Gesocks*²) gehört, exakt das Gleiche macht, trifft ihn/sie/ die volle Härte des Gesetzes.

Ach da war doch noch was:

Art. 3 GG

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
*³insofern können wohl die Politikangehörigen mit Fug und Recht als "Nichtmenschlich" betrachtet werden.

 

Für alle, die das als Hasskommentar empfinden, rate ich, macht doch einfach mal einen Versuch, das Gleiche außerhalb der Politik durchzuziehen. Ihr werdet dann erkennen, dass NUR dann alle Menschen gleich sind, sofern sie nicht in den Parlamenten sitzen und zum Eigenlob - Eigennutz ihre Kraft einsetzen.

Der Politiker, der auf Grundlage des Informationsvorsprunges z.B. Land erwirbt oder Aktien, wird nicht wegen Insiderhandel verurteilt werden. Der Börsenmakler, der auch im Vorstand eines Unternehmens sitzt, oder einen Familienangehörigen dort hat, wird verurteilt

 

 

 

 

 Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken?

 

Da gibt jemand seine Vorsätze für das Neue Jahr bekannt, wobei er besonders betont, nicht mehr den letztjährigen Fehler mit dem One-Night-Stand zu wiederholen.

 

Ein wenig poetischer ausgedrückt hat er es schon:

 

Als ich das letzte Jahr mein Herz verschenkt habe, wurde es am nächsten Tag zurück-/ weggegeben.

 

In diesem Jahr spare ich mir all die Tränen und gebe es einer spezielle Person.

 

Doch auch nach mittlerweile 40 Jahren und der zigtausendsten Wiederholung hat man wohl nix gelernt. Alles genau wie letztes Jahr. Und die Hörer dieser verblödeten Botschaft....................... Dann mache ich das Radio eben aus! oder kaufe den Song, wie auf: https://www.stern.de/kultur/musik/-last-christmas---paar-sammelt-geld--um-den-song-abzuschaffen-33051848.html berichtet wird, um den Schwachsinn in der Versenkung verschwinden zu lassen!

 

Was mich nun doch wirklich wundert, ist: Warum sind so viele von der vertonten Version der Geschichte so begeistert, dass sie die nun jeden Tag mehrfach im Radio hören müssen? Und nur weil im Text Chrismas vorkommt, wird das seit nun 38 Jahren unter der Kategorie "Weihnachtslieder" so oft wiederholt, dass es in Am 24. Dezember 2021 sogar auf Platz 1 der deutschen Charts steht. Hat wirklich in all den Jahren niemand auf den Text geachtet, der mit Ausnahme der Zeitangabe für den One-Night-Stand, nichts mit Weihnachten zu tun hat?

 

Ausgeklatscht

 

Zu Beginn der Corona-Krise waren sich alle einig, dass Pflegekräfte besondere Wertschätzung verdienen. Was ist aus den Versprechen geworden?

 

Von Lucia Heisterkamp

 

 

Den ganzen Artikel unter:

 

 

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-07/pflegekraefte-corona-krise-wertschaetzung-versprechungen

 

Kommentar: Man könnte kotzen!

Aber wer erwartet eigentlich noch Vernunft und Erinnerungsvermögen an die Versprechen von unseren Politikern?

Die halten es alle mit Adenauer: Ex-Bundeskanzler Konrad Adenauer sagte: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, nichts hindert mich, weiser zu werden.

 

Und das mit der Weisheit.......  Das hat vielleicht nur bei Adenauer geklappt. und selbst der hatte katastrophal danebengelegen mit seinem Spruch: "ach Kinder kriegen die Leut immer.

Finanzminister Fritz Schäffer (CSU) und Wirtschaftsminister Ludwig Erhard waren schon Damals (17. Oktober 1956) gegen den Generationevertrag. Es gab auch damals bereit intelligente Politiker. Die sind aber leider immer in der Minderheit.

Und daran hat sich bis heute nichts geändert.

 

https://deref-web.de/mail/client/LAbgsabX70U/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fweb.de%2Fmagazine%2Fratgeber%2Fkind-familie%2Fhaeusliche-gewalt-nachbarschaft-helfen-polizei-rufen-34881524

 Den Link kopieren und im Browser einfügen:

 

 

Dort ist beschrieben, wie man sich verhalten sollte, wenn man Gewalt in der Nachbarschaft mitbekommt.

 

 

 

Dazu ist unbedingt ein Kommentar fällig, den ich den Redakteuren von WEB.DE geschrieben habe.

 

Ihr Artikel: Häusliche Gewalt in der Nachbarschaft: Wie Sie helfen und wann Sie die Polizei rufen sollten.

 

Ihr Tip: Nach Möglichkeit sollen aufmerksame Beobachter die verdächtigen Geräusche auch mit dem Handy aufnehmen oder ein Video aufzeichnen.

 

Und was kommt dann? Nicht passiert! Ich habe mehrfach gefilmt, wie die Nachbarin ihre Enkel Geschlagen hat. Selbst die Mutter der beiden Kinder beteiligt sich an den Prügelattacken. Sie schlagen vorwiegend gegen den Kopf. Das sind keine Backpfeifen, nein die nehmen auch schon mal die Faust. Das alles habe ich dokumentiert und sowohl dem Jugendamt, als auch der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.

 

Resultat: Verfahren eingestellt: Man geht davon aus, das das Einzelfälle gewesen seien. Wir wurden auch nicht als Zeugen vernommen. Auch eine Moderation durch das Jugendamt wurde nicht vorgenommen.

 

Strafverfolgung ist eben aufwändig und macht wohl zu viel Arbeit. Es kann aber auch sein, dass hier die Interne Regel der Exekutive greift, Menschen mit Migrationshintergrund von der Strafverfolgung auszunehmen, sofern es sich nicht um Kapitalverbrechen handelt. Wer kann schon die Gründe der Untätigkeit nachvollziehen?

 

Das einzige Resultat der ganzen Affäre:

 

Zuerst haben wir eine Anzeige wegen unerlaubtem Filmen und einem Verstoß gegen das Persönlichkeitrecht erhalten. Da zitiere ich mal den Auszug aus dem Schreiben: Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt. (So gesehen ist der Tip von WEB.DE ein Aufruf zur Begehung einer Straftat.)

Zitat: StGB § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

 

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) 1 Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

2 Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

 

Und damit nicht genug:

Unsere Nachbarn greifen uns verbal an. Sie verursachen mit Absicht Schaden an unserem Haus. So hat z.B. der Nachbar meinen Anschluss für mein Regenfass von meinem Fallrohr abgesägt. Mein Regenfass wurde angebohrt, damit das Wasser herausläuft. Steine sind gegen den Verputz geworfen worden, damit Löcher entstehen.

 

Selbst die Kinder, welche wir mit unserer Intervention schützen wollten, werfen mit Steinen auf unser Grundstück und treffen gelegentlich auch unseren Hund.

 

Meine dem entsprechenden Anrufe bei der Polizei waren übrigens nicht von Erfolg gekrönt. Der Wachhabende hat lediglich gefragt, ob etwas beschädigt worden sei und hat dann geäußert: Ach das sind doch nur Kleinigkeiten. Das wird eh nicht geahndet.

 

Wirklich ein tolles Ergebnis:

 

Meine Lehre daraus:

 

Wenn sich die Nachbarn gegenseitig umbringen sollten. Ich werde mich nicht mehr darum kümmern. Vielleicht filme ich es und stelle es dann als abschreckendes Beispiel ins Netz, aber das überlege ich mir dann noch, wenn es soweit ist.

 

Bewertung: Ja aus moralischer Sicht ist so ein Vorgehen gegen Gewalt in der Nachbarschaft korrekt.

Rechtlich befindet man sich, wie oben erwähnt, auf dünnem Eis.

 

Aus der Sicht des Ergebnisses betrachtet: Haltet Euch raus, es bringt nichts als Ärger. Und wenn die sich dann umgebracht haben, herscht ja auch wieder Ruhe.

Und wenn dann, wie immer in solchen Fällen, die Presse fragt: Warum? Dann schicke ich ihnen den Link zu diesem Artikelkommentar.

 

 

 

Die beteiligten Personen sind dem Verfasser bekannt.