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https://www.openpetition.de/petition/online/umsetzung-des-willkuerverbotes-aenderung-339-stgb-rechtsbeugung?language=it_IT.utf8.

AUSZUG:

Das bestehende Gesetz behandelt Rechtsverstöße durch Mitarbeiter der Gesellschaft. Es beschränkt die Strafbarkeit auf Richter, Amtsträger (Beamte und Mitarbeiter in einem öffentlich rechtlichen Amtsverhältnis), Schiedsrichter und auf Rechtssachen (förmliche Verfahren). Es ist die Ursache der bekannten Redewendungen “Ämter machen was sie wollen“ und “Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe“!

In den aktuellen Gesetzen sind viele Tatbestände und Verstöße gegen das Recht, die durch Mitarbeiter der Gesellschaft begangen oder durch Entscheidungsberechtigte angewiesen wurden, nicht oder nur sehr ungenügend unter Strafe gestellt :

  • Verletzungen der Menschenrechte (z.B. Diskriminierung)
  • Verletzungen des Grundgesetzes
    • Art. 1, der Würde des Menschen;
    • Art. 3, allseitige Gleichbehandlung vor dem Gesetz;
    • Art. 20, vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden;
    • Art. 56 - Amtseid für Regierungsmitglieder Entscheidungen gegen das Wohl und den Schutz (der Mehrheit!) des Volkes
  • Verletzungen anderer Rechts- und Gesellschaftsnormen;
  • Verletzungen durch einen anderen, als im Gesetz angeführten, Personenkreis (z.B. nicht vereidigte Mitarbeiter der Gesellschaft oder der Wirtschaft usw.)
  • Verletzungen in Vorgängen, die keine Rechtssache darstellen (z.B. Verwaltungsakte, andere Anweisungen gegenüber Bürgern usw.)

Diese Verstöße bleiben für die Täter (fast) immer straffrei und folgenlos (Schadensersatz) (bewusste? und großzügige Willkürfreigabe!).

 

Art. 20

 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

 

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.

2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

 

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Art. 20a

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Art. 21

(1) 1Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.

2Ihre Gründung ist frei.

3Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen.

4Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

 

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

 

(3) 1Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen.

2Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

 

(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik DeutschlandArt 56 

Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: Das gilt sinngemäß für alle Politiker, sofern sie ein entsprechendes Amt innehaben.

 

"Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

 

Und was passiert, wenn dieser EID gebrochen wird?

Zitat aus: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johannes-huber/fragen-antworten/warum-ist-der-amtseid-gemaess-grundgesetz-artikel-56-nicht-justiziabel-und-somit-verstoesse-gegen-den-amtseid

Wegen der aus Sicht der Antragsteller erfolgten, massiven Verstöße gegen die Verfassung durch mehrere Regierungen  wurde die Frage einer möglichen Strafnorm, die den Verstoß gegen den Amtseid sanktioniert, im Arbeitskreis Recht und Verbraucherschutz in der letzten Legislaturperiode (19.) intensiv diskutiert.

Im Ergebnis wurde die Einführung einer solchen Norm abgelehnt, weil sich kaum ein gemessen am verfassungsrechtlich verankerten strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot gemäß Artikel 103 Absatz GG vertretbarer Regelungsgehalt finden lässt. Denn welches Verhalten wäre schon ein "Verstoß"? Welches noch nicht? Wann ist im Sinne des Artikel 56 GG ein Schaden eingetreten? Wann ist eine Pflichterfüllung nicht mehr gewissenhaft etc.? Unter der durch Artikel 103 Absatz 2 GG gestellten Voraussetzung einer hinreichenden Bestimmtheit der etwaigen Strafnorm hätte gesetzgeberisch eine beinahe unüberschaubare Kasuistik entwickelt werden müssen.

Heraus käme eine kaum handhabbare und wahrscheinlich unübersichtliche Strafnorm, die nicht im Sinne der Bürger als Adressaten und Anwender sein kann.

Im Übrigen spricht auch der oben beschriebene, kaum vorhandene juristische Ertragswert von Artikel 56 GG gegen eine korrespondierende, strafrechtliche Regelung. Da der Eid auf Seiten des Bundespräsidenten weder besondere Rechte noch besondere Pflichten begründet, kann er sich folgerichtig nur außerhalb der verfassungsrechtlichen, ja überhaupt der rechtlichen Sphäre auswirken. Der Bundespräsident verspricht durch ihn lediglich vor aller Öffentlichkeit und in einer Form, die den besonderen Ernst dieses Versprechens dokumentiert, den Pflichten nachzukommen, die die Verfassung ihm auferlegt.

 

Kommentar: Wenn ein Angehöriger der Prätorianerkaste, zu denen alle Politiker gehören, gegen seinen Amtseid verstößt, hat er/sie/es KEINE Kosequenzen zu fürchten.

 

Wenn hingegen irgend jemand, der nicht zu dem "Gesegneten Kreis des Politik "(Gesocks*²) gehört, exakt das Gleiche macht, trifft ihn/sie/ die volle Härte des Gesetzes.

Ach da war doch noch was:

Art. 3 GG

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
*³insofern können wohl die Politikangehörigen mit Fug und Recht als "Nichtmenschlich" betrachtet werden.

 

Für alle, die das als Hasskommentar empfinden, rate ich, macht doch einfach mal einen Versuch, das Gleiche außerhalb der Politik durchzuziehen. Ihr werdet dann erkennen, dass NUR dann alle Menschen gleich sind, sofern sie nicht in den Parlamenten sitzen und zum Eigenlob - Eigennutz ihre Kraft einsetzen.

Der Politiker, der auf Grundlage des Informationsvorsprunges z.B. Land erwirbt oder Aktien, wird nicht wegen Insiderhandel verurteilt werden. Der Börsenmakler, der auch im Vorstand eines Unternehmens sitzt, oder einen Familienangehörigen dort hat, wird verurteilt

 

 

 

Man könnte aus der Geschichte lernen, wenn einfach ein paar Gehirnzellen in der Politk vorhanden wären!

 

März 75 Großoffensive Nordvietnam Vollständige Eroberung: 29. April 75.

 

d.h. knapp 45 Tage für 800 km Vorstoß der Eroberer. Zu Fuß!

 

 

 

14.04. Beschluß Rückzug aus Afghanistan. Kabul wird vorraussichtlich am 16. - 20. August 21 Überrannt.

 

Also für gute 450 km auch nur 120 Tage. Auch relativ Langsam.

 

 

 

Wenn jetzt „Fachleute“ oder Außenminister Maas einräumen, sie hätten das falsch eingeschätzt, dann kann man darauf eigentlich nur Antworten:

 

„wenn ihr nur über rudimentäre Geschichtskenntnissen verfügen würdet, hätte ihr erkennen können, dass Eure Eischätzung seit 1975 bereits veraltet war.

 

Vielleicht sollte die Politik endlich aus den Fehlern der Vergangeheit lernen. Wenn sie das nicht kann, ist sie Fehl am Platz.

 

Jeder Soldat der auch nur einmal in einem Einsatz war, hätte Euch vor erurer Fehleinschätzung bewahren können.

 

Ihr jedoch wart entweder zu dumm, oder zu verblendet um auf die Stimme der Vernunft zu hören.

 

Oder glaubt Ihr tatsächlich, dass vom 20. Feb. 2014 – 21. März 2014 alles völlig in Ordnung war?

 

Jetzt kommt dann nach nur 8 Jahtren am 14.2.22 der Olav nach Kiev und hat trotz Warnungen nix begriffen. Dabei war mindestens seit November 21 der massierte Troppenaufbau an der Grenze zu sehen.

 

Und nun nachdem wirklich "alles getan wurde um die Ukraine zu unterstützen" (sorry, den Sarkasmuss konnte ich mir nicht verkneifen) Wundern sich die Poitiker weltweit, dass Diese Unterstützung noch nicht zum Sieg geführt hat.

 

War wohl vielleicht nicht genug Unterstützung. Oder vielleicht die Angst, von Putin als Kriegspartei angesehen zu werde?

 

Kriegspartei aus russischer Sicht: Jeder, der zu einem bewaffneten Konflikt beiträgt, inden er entweder Waffen, anderes Kriegsmaterial oder Personal stellt, ist als Kriegspartei anzusehen.

 

So gesehen ist Russland an allen Konflikten in der Welt beteiligt. Wieso? Na AK47 ist die am meisten verwendete Handfeuerwaffe in den Konflikten auf der Welt. Billig zu bekommen und ausreichend Treffsicher. Und wo kommt die her?

 

 

Denkt mal drüber nach, wer das wohl sein könnte.