EuGH stärkt Verbraucher-Datenschutz Anbieter müssen auch weitergegebene Daten löschen lassen!

QUELLE: https://www.wbs.legal/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/eugh-staerkt-verbraucher-datenschutz-anbieter-muessen-auch-weitergegebene-daten-loeschen-lassen.

Der EuGH hat entschieden, dass bevor Telefonanbieter persönliche Daten von Kunden in Verzeichnissen wie Telefonbüchern veröffentlichen, es einer Einwilligung des Betroffenen bedarf. Widerruft ein Kunde diese Einwilligung, muss ein Telefonanbieter außerdem dafür sorgen, dass dessen weitergegebene persönliche Daten gelöscht werden. Der Kunde muss dafür nicht bei jedem Unternehmen einzeln anfragen (Urt. v. 27.10.2022, Az. C-129/21).

 

Krank, und nun? (zur besseren Lesbarkeit wird hier ausschließlich die maskuline Schreibweise verwendet)

 

Wenn Du Arbeitnehmer bist, dann teilst Du das dem Arbeitgeber mit. Und zwar: „unmittelbar nachdem Dir der Umstand der Arbeitsunfähigkeit bewusst wird, spätestens jedoch VOR der geplanten Arbeitsaufnahme.

 

Was dann?

 

Du begibst Dich zum Arzt. Der stellt die Arbeitsunfähigkeit fest und stellt eine AU – Bescheinigung aus. So war das bis 31.12.2022.

 

Nun ist aber 2023, ab jetzt stellt der Arzt eine eAU aus. Davon hast Du natürlich keinen Nachweis für den AG, den Du vorlegen könntest. Damit fängt dann das „Problem“ an.

 

 

 

Dein AG ist pingelig? Verlangt es die Vorlage am ersten Tag der Erkrankung? Das kann er nun vergessen. Warum?

 

Die eAU – Daten sind nicht sofort verfügbar. Die Praxen übermitteln die Daten zwar täglich an die Krankenkassen, wann das geschieht, ist jedoch stark von der Praxisorganisation abhängig. Das kann auch gerne zum Feierabend der Praxis geschehen.

 

Das führt dazu, dass die eAU durch den AG fast immer erst am Folgetag abgerufen werden kann.

 

Vergl.: https://www.ikk-gesundplus.de/arbeitgeber/service/aktuelles/eau/

 

Zitat: Ist die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bereits ab dem 1. Tag vorgesehen, können Sie die eAU ab dem 2. Tag der Arbeitsunfähigkeit abfragen. Mit dieser Vorgehensweise vermeiden Sie, dass aufgrund noch nicht vorliegender Arbeitsunfähigkeitsdaten eine ablehnende Mitteilung durch die Krankenkasse erfolgt.

 

 

 

Der pingelige AG erhält also eine ablehnende Mitteilung, wenn er keine Geduld hat oder extrem Misstrauisch ist.

 

 

 

Extremfall: Der Arbeitnehmer geht in die „Abendsprechstunde“ und die eAU wird erst am Folgetag an die KK übermittelt, weil die Übermittlungen durch die Praxis bereits am Nachmittag erfolgt sind. Der AG kann also erst am dritten Tag eine Abfrage erfolgreich starten.

 

Da sind Arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten, wenn der AG Dich loswerden will.

 

 

 

Weitere Infos, besonders für ARBEITGEBER sind unter https://www.ikk-classic.de/fk/pw/entgeltfortzahlung/eau?mc=owned.off.f.print.eau.flyer

 

zu finden.

 

 

Welche Leistungen bietet die Mitgliedschaft in der IG BCE?

 

Als Mitglieder der  IG BCE werden euch folgende Rechte gewährt :

  • Tarifsicherheit

  • Lohnfortzahlung bei Streik

  • Rechtsschutz für Arbeits- und Sozialrecht

  • Gemaßregeltenunterstützung

  • Freizeit-Unfallversicherung mit Krankenhaustagegeld, Invaliditätsleistungen und Todesfallleistung

  • Jubilarehrung

 

Als drittgrößte Einzelgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) stehen wir als Reformkraft für soziale Gerechtigkeit, gesellschaftliche Modernisierung und die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder.

 

Wandel braucht Gewerkschaft! Wir setzen uns ein für ein innovatives, wirtschaftlich erfolgreiches und sozial gerechtes Deutschland in einem starken Europa.

 

Die IG BCE macht Politik für die Menschen. Dabei tritt sie für die Verwirklichung grundlegender Werte ein. Chancengleichheit, Gerechtigkeit, Schutz vor Willkür, Solidarität und ein menschenwürdiges Leben sind unsere Werte und Ziele.

Dieses Land zukunftsfähig zu gestalten bedeutet für uns, das Modell der sozialen Marktwirtschaft zu erneuern und weiterzuentwickeln.

Dabei gilt – gerade im Zeitalter der Globalisierung – der zentrale Grundsatz: Der Mensch steht im Mittelpunkt!

 

Tarifpolitik – unser Kerngeschäft.

 

Wer im Arbeitsprozess steht, weiß, wie wichtig es ist, dass

 

• Entgelt,

 

• Ausbildungsvergütung,

 

• 13. Monatseinkommen,

 

• Altersvorsorge,

 

• Arbeitszeiten,

 

• Urlaub

 

und vieles mehr verbindlich geregelt sind. Die tariflichen Vereinbarungen liegen für unsere Mitglieder deutlich über den gesetzlichen Minimal-Regelungen.

 

Sie leisten viel –und haben Ansprüche.

 

Als Mitglied der drittgrößten Einzelgewerkschaft im DGB profi tieren Sie von einem umfassenden und hochwertigen Leistungspaket der IG BCE. Unser Service spart Geld, Mühe und Zeit.

 

Rechtsberatung und Rechtsschutz.

 

Im Arbeits- und Berufsleben läuft nicht immer alles reibungslos. Mit guten Argumenten und gewerkschaftlichem Beistand aber lässt sich in Streitfällen fast immer eine Lösung finden – wenn Sie fundiertes Expertenwissen auf Ihrer Seite haben.

 

Wir erteilen Rechtsauskünfte und gewähren Ihnen gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Im Konfliktfall vertreten wir Ihre Interessen in allen Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Beamten- und Personalvertretungsrechts. Sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Und wenn es sein muss, auch über mehrere Instanzen.

 

Streikunterstützung.

 

Konflikte werden mit Durchsetzungsfähigkeit gelöst. Kommt es in Ihrem Unternehmen zum Streik oder zu einer Aussperrung, dann sind Sie als Mitglied der IG BCE finanziell abgesichert. Sie erhalten Streikunterstützung bis zur Höhe Ihres Netto-Lohnes. Vorausgesetzt ist eine dreimonatige Mitgliedschaft.

 

Selbstverwaltung – wir nehmen Ihre Rechte wahr.

 

Mitglieder der IG BCE, die im Rahmen der Sozialwahlen gewählt wurden, vertreten in der Selbstverwaltung der Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften die Interessen der Versicherten. Sie arbeiten in Widerspruchsausschüssen mit und achten darauf, dass die Versicherten ihre Rechte wahrnehmen können. Versichertenälteste sind für viele Menschen erste Anlaufstellen in sozialversicherungsrechtlichen Fragen und Berater, die das Vertrauen der Versicherten haben. Die IG BCE berät und unterstützt ihre Selbstverwalter durch Qualifi zierungsmaßnahmen und gezielten Erfahrungsaustausch.

 

Freizeit-Unfallversicherung inklusive.

 

Im Beruf schützt Sie Ihre Unfallversicherung. Und in der Freizeit? Als Mitglied der IG BCE stellt sich diese Frage erst gar nicht. Denn Sie sind auch in Ihrer Freizeit unfallversichert – weltweit. Voraussetzung:

  nur ein Jahr Mitgliedschaft in der Gewerkschaft und satzungsgemäße Beitragszahlung. Wer nicht den Satzungsgemäßen Beitrag zahlt, hat keinen Anspruch!

 

Unfall-Krankenhausgeld

 

Wenn Sie länger als 48 Stunden in stationärer Behandlung bleiben, erhalten Sie Unfall-Krankenhausgeld in Höhe des 30-fachen monatlichen Beitrages (max. 52 Euro/Tag).

 

Invaliditätsleistungen bei Invalidität durch Unfallfolge

 

In Höhe des 500-fachen Monatsbeitrages – mindestens aber 1.280 Euro – als einmalige Entschädigung bei Ganzinvalidität; bei Teileinvalidität von mindestens 20 Prozent der dem Grad der Individualität entsprechende Teil. Rentner(innen) und den Rentner(inne)n gleichgestellte Mitglieder sind von dieser Regelung ausgenommen, es sei denn, sie stehen in einem Arbeitsverhältnis und entrichten Vollbeiträge.

 

Todesfallleistungen

 

Im Falle des Unfalltodes eines Mitgliedes wird eine Leistung in Höhe des 200-fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes an die Hinterbliebenen gezahlt.

 

Fazit: Es gibt viele gute Gründe Mitglied in der IG BCE zu werden, denn es gilt die erarbeiteten Rechte auch für die Zukunft zu wahren. Dies geht nur in einer starken Gemeinschaft wie der IG BCE.

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