Satzung der IGBCE-Ortsgruppe
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Die Leistungen aus der Satzung sind an die korrektenBeiträge gebunden!

In dem Beispiel unten ist die Vergütung Dezember 2017 des KVI Tarifvertrages als Gundlage genommen worden. Wer Heute als KVI Tarifmitarbeiter (mwd) in seiner VG weniger Zahlt, verliert wesentliche Rechte, weil er (mwd) gegen den §8 der Satzung verstößt. das kann dazu führen, dass z.B. bei einer Arbeitsniederlegung keinerlei Geld als Unterstützungsleistung gezahlt wird. (Ohne Moos, nix los!)

 

Der korrekte Gewerkschaftsbeitrag gemäß Beitragstabelle
VG ,Jahre Satz / Monat   VG ,Jahre Satz / Monat   VG ,Jahre Satz / Monat
5,0 26,59 €   9,0 30,68 €   12,0 36,30 €
6,0 27,10 €   9,2 31,70 €   12,2 39,36 €
6,2 28,63 €   9,4 33,75 €   12,4 41,91 €
6,4 29,14 €   9,6 35,28 €   12,6 44,97 €
7,0 28,63 €   10,0 32,21 €   13,0 39,36 €
7,2 29,14 €   10,2 34,26 €   13,2 42,42 €
7,4 30,68 €   10,4 36,30 €   13,4 44,97 €
7,6 31,19 €   10,6 38,34 €   13,6 47,52 €
8,0 29,65 €   11,0 36,30 €   14,0 42,42 €
8,2 30,68 €   11,2 36,30 €   14,2 44,97 €
8,4 31,70 €   11,4 39,36 €   14,4 48,03 €
8,6 33,23 €   11,6 41,91 €   14,6 50,58 €
            15,0 53,64 €
§ 8 Beiträge Stand Dezember 2017              
Die Finanzierung der IG BCE erfolgt aus den Mitgliedsbeiträgen. Die Mitgliedsbeiträge sind vollständig an den Hauptvorstand abzuführen. Die von den Mitgliedern zu zahlenden Beiträge bestimmen sich nach der Tabelle in der Satzung der IG BCE Seite 53 (Anhang).
               
Rechtsschutz kann gewährt werden nach einer ununterbrochenen satzungsgemäßen Beitragszahlung von drei Monaten
               
§ 14 Freizeit-Unfallversicherung              
1. Für Mitglieder, die der IG BCE mindestens zwölf Monate angehören und für diese Zeit Beiträge nach § 8 der Satzung gezahlt haben, wird eine Freizeit-Unfallversicherung abgeschlossen.
6. Anträge auf Leistungen aus der Freizeit-Unfallversicherung sind unter Vorlage des Mitgliedsausweises, des Nachweises der gezahlten Beiträge und der Unfallunterlagen umgehend an den zuständigen Bezirk zu richten.
               
Begründete Anträge auf Beitragsanpassung können beim BR gestellt werden. Die Beitragsfestsetzung obliegt ausschließlich dem Bezirksvorstand!