Alle sollen die gleiche Urzeit haben? Was für ein Blödsinn! Für und wieder mal aufgelistet

In Nikosia auf Zypern steht die Sonne im Zenit gute 2 Stunden, bevor sie diesen Punkt z.b.in Paris erreicht. Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Finnland, Estland, Lettland, Litauen sind eine knappe Halbe Stunde nach Zypern soweit.

 

Eine Stunde nach Zypern steht die Sonne über Budapest im Zenit. Nur wenige Minuten vorher ist es in Warschau soweit.

 

Eine Stunde bevor das in Paris soweit ist, sind Wien, Zagreb, Split und Bari in Italien dran.

 

80 Minuten nach Nikosia erreicht die Sonne in Berlin und Linz ihren Höchststand. 20 Minuten später gilt das für Frankfurt, Zürich und Genua. Weitere knapp 4 Minuten später ist es in Brüssel, unserer europäischen „Hauptstadt“ dann auch soweit.

 

Eine Viertel Stunde später ist Barcelona und auch Palma dran, bevor das Gleiche dann 28 Minuten später für Lissabon gilt.

 

 

 

Alles zusammen braucht die Sonne komplette 170 Minuten, um für alles, was zu Europa gehört, einmal mit den Höchststand zu überqueren. Also knapp 3 Stunden.

 

 

 

Die Frage lautet nun: „warum soll dann für alle dieselbe Uhrzeit gelten?“

 

Alle Argumente, die wir zu der Zeitumstellung, egal ob immer Normalzeit oder Sommerzeit, gehört haben, gelten exakt auch gegen eine Europaweite „Einheitszeit“

 

Ein Argument gefällig?

 

Wird die äußere Uhr (soziale Zeit) dauerhaft um eine Stunde verstellt, bleibt dennoch der von Natur aus angelegte chronobiologische Rhythmus (die innere Uhr) bei allen Menschen gleich. Also sind Europäer im Östlichen Europa und im Westen gezwungen, gegen ihre innere Uhr zu leben – das kann gesundheitliche Probleme (etwa Schlafstörungen, Erschöpfungszustände, Depressionen, Herzbeschwerden) nach sich ziehen. Also Portugiesen, Spanier dürfen ruhig krank werden, während Finnen, Esten, Letten, Polen, Rumänen, Griechen, und nicht zuletzt Zyprioten länger als NORMAL Schlafen sollen, auch wenn sie bereits lange ihr Leistungshoch erreicht haben? Das ist auch nicht gesund.

 

Rein physikalisch befindet sich nur Norwegen, Schweden Dänemark, Polen Deutschland, Schweiz, Österreich, Italien in der MEZ. Das sind nur 211 Mio. von insgesamt 747 Mio. 28%. England Frankreich, Spanien sind in der WEZ und Finnland, Estlans, Lettland, Griechenland und so weiter sind in der OEZ.

 

Aus chronobiologischer Sicht sollte also die Europaweite, an die MEZ angeglichene Zeitzone abgeschafft werden. In ähnlich großen Staaten wie gesamt Europa klappt das mit den Zeitzonen ja auch. (Russland, 11; Kanada, 6; USA, 5; Brasilien & Mexiko, 4; Indonesien & Kiribati, 3; Chile, DomRep, Kasachstan, Mongolei, 2)

 

 

 

Warum ist das nun für uns Deutsche so gekommen? Andere waren ja schon wesentlich früher auf die Idee gekommen.

 

Dazu bemühen wir uns der Geschichte

 

Deutschland: Ca. Alle 18 Kilometer eine Minute vor oder zurück

 

Bisher hatte jeder Ort seine eigene Zeit, die sich nach dem Stand der Sonne richtete. Darauf waren die örtlichen Kirchturmuhren geeicht. Ein Reisender, der zu Fuß oder mit der Kutsche unterwegs war, konnte seine Taschenuhr also, je nachdem, ob er in westliche oder östliche Richtung reiste, alle 18 km um eine Minute vor- oder zurückstellen. Doch bis ins frühe 19. Jahrhundert hatte der größte Teil der Menschheit seine Heimat noch nie verlassen. Deshalb war das eigentlich unwichtig. Seit 1830 aber war die Reiselust rasant angestiegen. Und daran war nicht zuletzt die Eisenbahn schuld.

 

Denn zwischen 1840 und 1880 wurden in Deutschland mehr als 33.000 Kilometer Eisenbahnschienen verlegt. Heute sind es mit 38400 km auch nicht viel mehr. Dem in Paris lebenden Heinrich Heine war schon früh das gewaltige Potenzial des neuen Verkehrsmittels bewusst. 1843 schrieb er:

 

Sogar die Elementarbegriffe von Raum und Zeit sind schwankend geworden. Mir ist als kämen die Berge und Wälder aller Länder auf Paris angerückt. Ich rieche schon den Duft der deutschen Linden; vor meiner Türe brandet die Nordsee.“

 

Mehrere Uhren an jedem Bahnhof

 

Es war eine Entwicklung, die einen riesigen Aufschwung der Wirtschaft und des Reiseverkehrs einleitete. Eigens für den Eisenbahnverkehr hatte man fünf Zeitzonen eingerichtet. Gleichzeitig galt in jeder Stadt die eigene Ortszeit. Jeder Bahnhof besaß mehrere Uhren mit unterschiedlichen Zeiten. Die Folge: Reisende rechneten ständig mit Hilfe ausgehängter Tabellen Uhrzeiten um: in Bayern nach Münchner Zeit, in der Bayerischen Pfalz nach Ludwigshafener Zeit oder in Württemberg nach Stuttgarter Zeit. War es in München 12 Uhr mittags, so zeigte die Uhr in Karlsruhe 11 Uhr 47 oder in Berlin 12 Uhr 7 an. Und wer etwa um den Bodensee reiste, musste sechsmal seine Uhr verstellen. Es war also Zeit, dass sich etwas änderte.

 

 

 

Der kanadische Ingenieur Sandford Fleming hatte schon 1876 das Missverständnis ausgeräumt, dass jeder Ort seine eigene Zeit hätte:

 

Ortszeit ist ein gängiges, aber vollkommen abwegiges Konzept, denn in Wirklichkeit gibt es nichts dergleichen. Es gibt nur eine Zeit. Sie ist die Realität mit unendlicher Vergangenheit und Zukunft. Und ihre Haupteigenschaft ist die Stetigkeit. Sie bildet eine absolute Größe, mit der beachtlichen Eigenschaft, dass man sie hübsch genau messen kann.“

 

 

 

Kaiserreich ist Nachzügler aus Eitelkeit

 

Fleming hatte nichts weniger als eine weltumspannende Standardzeit ins Leben gerufen. Er teilte den Erdball in 24 Ein-Stunden Zeitzonen ein mit Hilfe von Längengraden, die von Pol zu Pol wanderten. Seine Idee hatte er in Nordamerika entwickelt. Dort galten zur Jahrhundertmitte 144 amtliche Zeiten. Ein Albtraum für jeden Bahnreisenden. Der weitgereiste Oscar Wilde, der eine englische „Normalzeit“ gewohnt war, bemerkte dazu:

 

Die Menschen in Amerika sind hauptsächlich damit beschäftigt, Zügen hinterherzulaufen.“

 

Auf der Washingtoner Meridiankonferenz im Jahr 1884 einigten sich schließlich 25 Staaten der Erde auf eine allgemein gültige Weltzeit. Deutschland war noch ablehnend, weil der Null-Meridian durch die englische Sternwarte Greenwich verlaufen sollte und nicht durch Berlin.

 

 

 

Dass das Kaiserreich 1893 sich dennoch mit der Einrichtung der Mitteleuropäischen Zeit dem System der neuen Weltzeit anschloss, war vor allem der Erkenntnis geschuldet, dass ohne einheitliche Zeit bei Mobilmachung im Kriegsfall zu viele Rekruten ihren Zug verpasst hätten. Und wie in Deutschland üblich, wurde das gleich in Gesetzesform betoniert:

 

„Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen, verordnen im Namen des Reichs: Die gesetzliche Zeit in Deutschland ist die mittlere Sonnenzeit des 15. Längengrades östlich von Greenwich. Dieses Gesetz tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, in welchem nach der festgelegten Zeitbestimmung der 1. April 1893 beginnt.“

 

Wegen der eintretenden Veränderungen in den Verkehrsverhältnissen ersuche ich die Einwohnerschaft und insbesondere die industriellen Unternehmer ihre Uhren richtig zu stellen, und ersuche den Klostervorstand, mit dem 1. April die Kirchenuhr nach der neuen Zeitbestimmung zu richten.“

 

Der 15. Längengrad war zwar auch nicht in Berlin mit seine gut 13 Grad, aber zu seinem geliebten Ostpreußen mit seinen Ostseestränden zwischen Reval und Kolberg passte es.

 

Alle hier gelisteten Passagen sind als Informationen im www frei zugänglich.

 

Die Initiative "Lützerath lebt" sprach von "zahlreichen Schwerverletzten" und in einem Fall sogar von einer lebensgefährlichen Verletzung. Es habe "ein unglaubliches Maß an Polizeigewalt" gegeben. Die Polizei habe auf den Feldern vor Lützerath "massiv Schlagstöcke, Pfefferspray, Räumpanzer, Wasserwerfer, Hunde und Pferde" gegen die Klimaaktivistinnen und -aktivisten eingesetzt. Das Vorgehen bei der Räumung von Lützerath selbst sei rabiat und rücksichtslos. "Es ist ein Wunder, dass es hier noch keine Toten gegeben hat", sagte eine Sprecherin.

 

Die Polizei weist diesen Vorwurf zurück und versichert, mit äußerster Vorsicht vorzugehen.

Na gut! Oder auch nicht!

Gehen wir einmal von den Fakten aus:

1. Es gab in der Vergangenheit Verträge, die die Nutzung der Kolhe incl. aller Maßnahmen, die zur Gewinnung notwendig sind, gestattete.

 

2. Es wurden Gerichtsurteile, welche alle Rechtskräftig geworden sind, gefällt. Einsprüche sind ebenfalls ausgeutreilt.

 

3. Der von der Bundesregierung beschlossene oder vielleicht doch nicht beschlossene evtl. Kohleausstieg oder Nichtausstieg, mit entsprechendem Rumgeeiere bei den Laufzeiten, auch unter dem Gesichtspunkt der Energiesicherheit, ist keine rechtsgültige Rücknahme der geschlossnen Verträge.

 

4. Alle nachgeschobenen "EILANTRÄGE" sind negativ beschieden worden.

 

5. Der Eigentümer hat ein Betretungsverbot senes Grundstücks ausgesprochen.

 

6. die Polizei hat dieses Betretungsverbot aktualisiert.

 

7. Wenn nun Jemand sich über alle diese Rechtsgrundlagen auch aus berechtigter Sorge um unsere Umwelt hinwegsetzt, dann ist dieses Hinwegsetzen trotzdem ein Verstoß gegen geltendes Recht.

 

8. Wenn nun auf Grundlager der Rechtsdurchsetzung demjenigen, der das Recht gebrochen hat, ein zumutbarer Schaden entsteht, ist das selbst verursacht.

 

 

Ich stelle mir vor: wenn jemand auf mein Grundstück kommen sollte und dort mein Eigentum beschädigt, oder beeinträchtigt, erhält er zuerst eine Anzeige. Für den Fall, das das nix nutzen sollte einen spürbaren Grundstücksverweis. Notfalls sogar unter Anwendung des § 127 StPO. Da kann es für den Betroffenen auch mal ungemütlich werden.

 

Oder wie meine Oma sagen würde: Wer sich in Gefahr begibt..........

 

Und deshalb komme ich zu der Meinung: Wer Recht bricht, muß mit Strafe rechnen. Und Strafe hat nichts mit Samthandschuhen zu tun!

 

Ulrich Kürpick

 

 

„Doppel-Wums“ für bezahlbare Energie“

 

29. September 2022

 

https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/doppel-wumms-fuer-bezahlbare-energie/29/9/2022/

 

Mit einem gigantischen neuen Hilfspaket will Kanzler Scholz für sinkende Energiepreise sorgen. Das Ziel: Egal wie groß die Herausforderungen sind, Deutschland packt das – jede und jeder kommt gut durch den Winter.

 

 

 

ZITAT: "Neben der Strompreisbremse kommt die Gaspreisbremse. Es solle sich niemand sorgen machen müssen, wenn er an den Herbst, den Winter und die Energierechnungen denkt," ZITAT ENDE.

 

 

 

Strom, Gas, da gab und gibt es doch auch noch andere Energieträger, oder ist zum Beispiel das Wort "HEIZOL" dem Herrn Scholz völlig unbekannt?

 

 

 

Worum geht es? Zitiert: 20220929_finanz_abwehrschirm.pdf

 

Die neue Lage erfordert erneut eine konsequente Antwort: Mit einem umfassenden Abwehrschirm werden die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert. Dies wahrt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Landes. Es werden mehr Kapazitäten bei Wärme und Strom in den Markt gebracht. Durch Einsparungen wird die Abhängigkeit von Gas – und auch anderen fossilen Energieträgern – schneller reduziert. Neben der Strompreisbremse wird die Bundesregierung eine Gaspreisbremse einführen. Für den Abwehrschirm stellt die Bundesregierung umfangreiche Finanzmittel in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro zur Verfügung.

 

 

 

Jetzt stellt sich mir die Frage: ist Öl plötzlich kein fossiler Energieträger mehr?

 

 

 

 

 

Reduzierung Umsatzsteuer Gas. Unabhängig von der Gasumlage werden wir die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet. Dies ist ein weiterer Beitrag zur Dämpfung der Energiekosten.

 

 

 

Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 12 Steuersätze

 

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 19 Prozent der Bemessungsgrundlage (§§ 10, 11, 25 Abs. 3 und § 25a Abs. 3 und 4).

 

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf sieben Prozent für die folgenden Umsätze:

 

Aufgeführt sind da bei ENERGIE lediglich

 

 

 

a) Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen,

Unterposition 4401 10 00

b) Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepreßt,

Unterposition 4401 30

 

Warum und für was wurde ein ermäßigter Steuersatz eingeführt

 

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll den Endverbraucher entlasten, indem dieser für einige elementare Produkte und Dienstleistungen insgesamt weniger zahlen muss, als wenn der Händler den regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent anwenden müsste. Aus diesem Grund sind vor allem grundlegende Produkte des Alltages von dem ermäßigten Satz betroffen, beispielsweise Grundnahrungsmittel oder Bücher.

 

 

OK dazu passt natürlich auch Gas, aber da stellt sich natürlich trotzdem die Frage: „ ist Wärme oder Licht kein „ELEMENTARER BEDARF“ wenn man nicht mit Holz oder Holzabfällen heizen oder beleuchten will? Und warum ist dann ÖL ausgeschlossen? Schwierig zu beantworten.

 

 

Ermäßigter Umsatzsteuersatz – die Listen sind nicht immer nachvollziehbar

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Deutschland, im Steuergesetz als ermäßigter Steuersatz bezeichnet, ist ein alternativer Prozentwert, welcher nur auf ausgewählte Güter angewandt werden kann. Damit sollen für Konsumenten Güter des täglichen Verbrauchs weniger stark besteuert werden. Die Auswahl der Ausnahmen ist nicht immer logisch so unterliegen Umsätze mit ESELN dem vollen Satz; bei Mauleseln ist der Satz jedoch verringert.

In Deutschland beziffert sich der ermäßigte Umsatzsteuersatz aktuell auf 7 Prozent, im Vergleich zum regulären Satz von aktuell 19 Prozent (Stand 2014). Welche Güter mit 7 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen werden können, ist im Paragraph 12 bis 15a des Umsatzsteuergesetzes geregelt.

 

20220929_finanz_abwehrschirm.pdf
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Weltmeister im Pazifismus

Deutsche Intellektuelle belehren die Welt mit ihrer Tugend und halten Waffenlieferungen an die Ukraine für kriegstreibend. Putin dürfte das gefallen.

 

Den ganzen Kommentar unter:

https://taz.de/Intellektuelle-zum-Krieg-in-der-Ukraine/!5867320/

Krieg bringt nie Gutes, aber so mancher Verteidigungskrieg besiegt Böses. Ex-Bundespräsident Gauck brachte es bei Markus Lanz in der Sendung auf den Punkt: „Pazifismus ist ehrenvoll, führt aber nicht zum Guten. Er zementiert nur die Dominanz der Bösen, der Unmenschlichen und der Verbrecher.“

 

Fridays for Future lässt weiße Musikerin wegen ihrer Dreadlocks nicht auftreten

https://web.de/magazine/panorama/fridays-future-laesst-weisse-musikerin-dreadlocks-auftreten-36716462

 

Das schreit ja förmlich nach einem Kommentar!

 

Aussehen- Mode- und Anzugsordnung bei Fridays 4 Future?

 

Dürfen alle, die sich vom "normalen Mittelmaß" unterscheiden nun nicht mehr mitmachen?

 

Auf dem Weg zur Arbeit sehe ich jeden Tag Menschen, die anders aussehen.

 

In meiner Frühesten Kindheit habe ich gelernt, dass anders sein, keineswegs schlecht bedeuten muss!

 

 

Wo bleibt eigentlich bei denen die Toleranz? Oder fordern sie Diese ausschließlich nur für sich ein?

 

 

Bis heute hatte ich gedacht, dass in unserem Staat das Grundgesetz für alle gilt. deshalb empfehle ich den Organisatoren von Fridays 4 Future das Studium von den Artikel 2, 3, des Grundgesetzes.

 

Auch anwendbar:

 

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
§ 1 Ziel des Gesetzes

 

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

 


 

Das trifft zu, weil die Benachteiligte an der Ausübung ihrer Tätigkeit als Sängerin auf Grund von optischen Gründen ausgeschlossen wird.

 

 

Sind dann demnächst alle mit Roten Haaren oder anderen Färbungen ebenfalls ausgeschlossen, weil irgendjemand da etwas hineininterpretieren kann? Oder gilt derjenige, der aus orthopädischen Gründen hohe Schuhe / Stiefen trägt, gleich als Rechtsradikaler?

 

 

Vielleicht sollte sich diese Bewegung in "Ruledays 4 Future" umbenennen! Das passt wohl besser.

 

 

Liebe Ronja Maltzahn bleib Dir und Deiner Linie Treu und lass Dich nicht verbiegen!

 


 

Kommentar: Ulrich Kürpick

 

 

 

 

Big Data: und wer nix zu verbergen hat?

Unter: https://www.heise.de/ct/ausgabe/2015-17-Editorial-Nichts-zu-verbergen-2755486.html ist der Grund für begründetes Misstrauen für Datensammler.

Der Heiseartikel ist hier als Datei. Er ist ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen.
ct.15.17.003.pdf
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Datensparsamkeit ist heute wichtiger denn je. Wer kann schon voraussagen, was demnächst als Grund für einen Ausschluß oder eine Ächtung herangezogen wird. Wer sich den Film Gattaca angeschaut hat, kann sich eine Vorstellung davon machen, was so alles bei der Nutzung schief gehen kann, oder Vorurteile füttert.

Nr. 15 vom 26. März 2020

 

Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abziehbar Reparaturkosten fürs KFZ nicht mehr!

 

BFH - Urteil vom 19.12.2019   VI R 8/18

 

 

 

Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krankheitskosten werden nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 19.12.2019 entschieden hat.

 

 

Im Streitfall erlitt die Klägerin durch einen Verkehrsunfall auf dem Weg von ihrer ersten Tätigkeitsstätte nach Hause erhebliche Verletzungen. Sie machte die hierdurch verursachten Krankheitskosten, soweit sie nicht von der Berufsgenossenschaft übernommen wurden, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Finanzamt und Finanzgericht ließen den Werbungskostenabzug nicht zu.

 

 

Der BFH erkannte die unfallbedingten Krankheitskosten hingegen als Werbungskosten an. Zwar sind durch die Entfernungspauschale grundsätzlich sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte veranlasst sind. Dies gilt auch für Unfallkosten, soweit es sich um echte Wegekosten handelt (z.B. Reparaturaufwendungen). Andere Aufwendungen, insbesondere Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden, die durch einen Wegeunfall zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte eingetreten sind, werden von der Abgeltungswirkung dagegen nicht erfasst. Solche beruflich veranlassten Krankheitskosten können daher neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden.

 

Bundesfinanzhof
Pressestelle      Tel. (089) 9231-400
Pressereferent  Tel. (089) 9231-300

 

Verknüpftes Dokument, siehe auch:  Urteil des VI.  Senats vom 19.12.2019 - VI R 8/18 –

 

 

BFH-Entscheidung schließt außergewöhnliche Kosten aus

 

Der BFH hat in einer älteren Entscheidung bereits klargestellt ( Urteil v. 20.3.2014, VI R 29/13, zur Kommentierung), dass das Wort "sämtliche" eindeutig ist und somit außergewöhnliche Wegekosten (wie z. B. Reparaturaufwendungen infolge einer Falschbetankung eines Kraftfahrzeugs auf der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte)  – unabhängig von ihrer Höhe – unter die Abgeltungswirkung fallen (bei der bis 31.12.2000 geltenden Kilometerpauschale konnten solche Kosten noch zusätzlich geltend gemacht werden).

 

 

Die umfassende Abgeltungswirkung wird nach Auffassung des BFH auch dadurch untermauert, dass der Gesetzgeber lediglich zwei Ausnahmen geregelt hat. Nach § 9 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG können nämlich Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen und behinderte Menschen können anstatt der Entfernungspauschale die tatsächlichen Kosten ansetzen. Hätte der Gesetzgeber eine weitere Ausnahme regeln wollen, hätte er dies in § 9 Abs. 2 EStG deutlich machen können.

 

 

Auch entspreche diese Auffassung dem Sinn und Zweck der Vorschrift, denn die Einführung der verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale ab 2001 habe vor allem der Steuervereinfachung gedient. Folgerichtig sind grundsätzlich auch Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit durch die Entfernungspauschale abgegolten. 

 

 

Beispiel für Unfallkosten

 

Arbeitnehmer A hat seine erste Tätigkeitsstätte im 30 km entfernten Z-Stadt, welche er arbeitstäglich mit dem eigenen PKW aufsucht. Im März 2014 hat er auf dem Weg zur Arbeit einen selbst verschuldeten Unfall verursacht. Hierfür entstanden ihm (nach Abzug der Versicherungsleistung) selbst zu tragende Kosten i. H. von 1.000 EUR. 

 

 

Zustimmung durch FG Rheinland-Pfalz

 

Mit Urteil (v. 23.02.2016, 1 K 2078/15) hat sich auch das FG Rheinland-Pfalz der Rechtsauffassung des BFH angeschlossen, sodass Unfallkosten nicht zusätzlich geltend gemacht werden könnten. Die Abgeltungswirkung diene auch der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten über die Frage, ob noch gewöhnliche oder schon außergewöhnliche Aufwendungen vorliegen.

 

 

Praxis-Tipp: Begünstigung durch Finanzverwaltung

 

Zu dem Verfahren beim FG Rheinland-Pfalz ist es nur gekommen, weil der Kläger auch unfallbedingte Krankheitskosten als Werbungskosten geltend gemacht hat. Diesen Abzug versagte das Finanzamt; nicht dagegen die Reparaturkosten für das Fahrzeug. Die Finanzverwaltung (BMF v. 31.10.2013, Haufe Index 5695893, zur Kommentierung) unterscheidet nämlich bislang zwischen Unfallkosten (abzugsfähig) und den Kosten infolge eines Diebstahls oder für einen Austauschmotor (nicht abzugsfähig). Dies ist wohl – worauf auch der BFH zutreffend hinweist – auf die zum Teil widersprüchlichen Gesetzesmaterialien zurückzuführen (zum einen BT-Drucks 14/4242 S. 6 und 14/4435 S. 9, Abgeltung von sämtlichen Aufwendungen und zum anderen BT-Drucks 14/4631 S. 11 und 16/12099 S. 6, keine Schlechterstellung der Unfallkosten von PKW-Fahrern gegenüber der Regelung bis 2000).  

 

 

Mit der jüngsten Entscheidung ist diese Möglichkeit der Ansetzung von Fahrzeugbedingten außergewöhnlichen Kosten  mittlerweile ausgeschlossen worden.

 

pte20190507004 Handel/Dienstleistungen, Medien/Kommunikation

Handy macht Einkaufen oft unkontrollierbar

Massive Ablenkung lässt Konsumenten vergessen, was sie ursprünglich erwerben wollten

 

Supermarkt: Smartphone lenkt gewaltig ab (Foto: pixabay.com, stevepb)
Supermarkt: Smartphone lenkt gewaltig ab (Foto: pixabay.com, stevepb)

Fairfield (pte004/07.05.2019/06:15) - Eine starke Smartphone-Nutzung während des Shoppens sorgt für ungeplante Einkäufe. Zu dem Schluss kommt eine Studie von Forschern der Fairfield University http://fairfield.edu

 

Der ganze Bericht unter:

https://www.pressetext.com/news/20190507004

den Link kopieren und in Eurem Browswe aufrufen

Das wussten wir schon lange.!!!

Beweise? Na dann schaut mal unter: https://www.golem.de/news/uber-unfall-die-vielen-widersprueche-des-autonomen-fahrens-1803-133494.html

Weitgehend autonome Autos sind gefährlich

Passive Überwacherrolle schläfert menschliche Fahrer ein
 
 

Delft (pte014/02.01.2018/21:24) - Moderne Autos umfassen immer mehr autonome Systeme wie Spurhalte-Assistenten und Tempomaten: Bald werden Menschen womöglich nur noch als Aufpasser am Steuer weitgehend autonomer Fahrzeuge sitzen, um in Ausnahmesituationen einzugreifen. "Wir sind nicht gut in dieser Überwachungsfunktion", warnt allerdings Daniël Heikoop, Verhaltenspsychologe an der TU Delft http://tudelft.nl . Denn diese weitgehend passive Rolle wirkt einschläfernd, wie unter anderem Praxistests mit einem Tesla http://tesla.com gezeigt haben.

Unwach statt überwachend

Aktuelle Tesla-Modelle bieten einen Autopiloten, der dem menschlichen Lenker schon fast alles abnimmt . Eben das könnte das Standard-Szenario für die nahe Zukunft werden, bevor wirklich vollautonome Fahrzeuge ganz ohne Fahrer Alltag werden. Doch die Rolle des passiven Überwachers am Steuer birgt ein ernstzunehmendes Risiko, so Heikopp. "Das ist extrem langweilig. Menschen sind nicht gut darin", erklärt er. Eben das hat sich in Versuchen mit einem Tesla in Coventry gezeigt.

Im Rahmen dieser Experimente haben Fahrer 35 Minuten lang einen auf Autopilot geschalteten Tesla auf der Autobahn überwacht. Messungen des Herzschlags und der Augenbewegungen von Probanden haben ergeben, dass sich diese verlangsamen - die Leute waren praktisch am einnicken. Auch Versuche mit einem Fahrsimulator haben dieses Phänomen beobachtet. Dass Lenker, die nicht restlos wach sind, im Fall der Fälle nicht sonderlich schnell reagieren werden, liegt auf der Hand.

Wachsende Herausforderung

Dabei könnten halbautonome Fahrzeuge menschlichen Lenkern teils sogar mehr abverlangen als selbst fahren. Um den Verkehrsfluss zu fördern, können beispielsweise Autos mit entsprechenden Assistenzsystemen einen geringen Abstand halten, als die menschliche Reaktionszeit eigentlich erfordert. Dazu kommt, dass die Leute gar nicht darauf vorbereitet sind, weitgehend autonome Autos zu überwachen. "Sie wissen nicht, worauf sie achten müssen, da sie nicht verstehen, wie ein autonomes Auto funktioniert, was es sehen kann und was nicht", erklärt Heikoop.

"Die Situation, auf die wir zusteuern, in der die Menschen hochautomatisierte Autos fahren, die immer noch Überwachung brauchen, ist gefährlich", warnt daher der Verhaltenspsychologe. Es wäre womöglich besser, diese Phase ganz zu überspringen und darauf zu warten, dass Autos zuverlässig vollautonom fahren können. Dazu bedarf es aber noch Fortschritten gegenüber dem aktuellen Stand der Technik, wie beispielsweise Sensoren, die nicht so anfällig für Störungen durch zu grelles Sonnenlicht, Schlamm oder Schnee sind.

(Ende)

Aussender: pressetext.redaktion Ansprechpartner: Thomas Pichler Tel.: +43-1-81140-314 E-Mail: pichler@pressetext.com Website:www.pressetext.com

22.08.2017_KI-Experten warnen vor Killer-Robotern

Mehr als einhundert Technologie-Unternehmer warnen vor einem Missbrauch von künstlicher Intelligenz und Robotik. Im Internet haben sie einen Brief an die Vereinten Nationen veröffentlicht, in dem sie davor warnen, „tödliche autonome Waffen“ zu entwickeln. Einmal erfunden, könnten sie bewaffnete Konflikte erlauben in einem nie dagewesenen Ausmaß, und schneller, als Menschen sie begreifen können, heißt es in dem Brief. Zu den Unterzeichnern gehören Mustafa Suleyman (Deepmind/Alpabet), Elon Musk (Tesla), Yoshua Bengio (KI-Pionier, University of Montreal), der renommierte Informatik-Professor Stuart Russell und der deutsche KI-Experte Jürgen Schmidhuber. Für diesen Montag war bei der UN ein Treffen von Fachleuten geplant, die Tagung ist aber auf November verschoben worden.
faz.net

 

dazu passt der Tweet von heute 6.09.2017

Zitat

Der Wettbewerb um die Vorherrschaft in KI auf nationaler Ebene wird meiner Meinung nach mit großer Wahrscheinlichkeit Auslöser des Dritten Weltkriegs.

Elon Musk hat via Twitter erneut von den nicht absehbaren Folgen einer unkontrollierten künstlichen Intelligenz gewarnt. Anlass war eine Äußerung von Russlands Präsident Putin, der sagte, wer bei der KI vorn sei, werde die Welt beherrschen.
faz.net

 
 

Da war doch noch was?..... Robotergesetze!

Die Robotergesetze (englisch Three Laws of Robotics) wurden von Isaac Asimov in seiner Kurzgeschichte Runaround (Astounding, 1942) als „Grundregeln des Roboterdienstes“ erstmals beschrieben.

Die Asimov’schen Gesetze lauten:

 

  1. Ein Roboter darf kein menschliches Wesen (wissentlich[3]) verletzen oder durch Untätigkeit (wissentlich[3]) zulassen, dass einem menschlichen Wesen Schaden zugefügt wird.
  2. Ein Roboter muss den ihm von einem Menschen gegebenen Befehlen gehorchen – es sei denn, ein solcher Befehl würde mit Regel eins kollidieren.
  3. Ein Roboter muss seine Existenz beschützen, solange dieser Schutz nicht mit Regel eins oder zwei kollidiert.

 

Man beachte, dass die Gesetze hierarchisch aufgebaut sind. Sie bilden den Hintergrund der in Ich, der Robot (1950) gesammelten Science-Fiction-Erzählungen und prägen seither die Auffassung, was und wie ein Roboter sein sollte. Die von Asimov beschriebenen Roboter sind in ihrem Verhalten und ihren Entscheidungen an diese Gesetze gebunden.

Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Robotergesetze

 

Kommentar: Später wurden die Robotergesetze auch in fast Allen Scince Fiction Filmen zitiert. Das sollte in alle Programmierungen aufgenommen werden. sonst bin ich gegen KI.

22.6.2017: Bundestag erlaubt großflächigen Einsatz von Staatstrojanern

 

Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag am Donnerstag den großflächigen Einsatz von Überwachungsprogrammen bei der Strafverfolgung beschlossen. Ermittler dürfen künftig mit Hilfe von gehackten Smartphones oder Computern eine verschlüsselte Kommunikation überwachen (Quellen-TKÜ) oder Dateien auslesen (Online-Durchsuchung). Der Einsatz dieser "Staatstrojaner" soll der Polizei nicht nur zur Gefahrenabwehr, sondern bei Ermittlungen zu 38 beziehungsweise 27 Straftaten erlaubt sein.

 

Nun stellen sich natürlich einige Fragen: "Dürfen die Ermittler die Geräte vorher hacken? Und wenn ja, auf welcher Grundlage? Oder sind die Hacks nur im Nachhinein erlaubt? Wenn das zutrifft, nutzt es auch nichts mehr um weitere Straftaten zu verhindern. Oder werden jetzt einfach ALLE Überwacht um "mit etwas Glück" die "schwarzen Schafe" zu erwischen? Stehen wir also alle unter Generalverdacht?

 

Und zuletzt: Wer überwacht die Überwacher? Oder übergeben wir diese Dienstleistung an die NSA? Die haben das ja schon seit Jahrzehnten gemacht, ohne sich um "Recht oder Ordnung" zu kümmern!

 

Dem Gesetzentwurf zufolge ist die Quellen-TKÜ künftig bei "schweren Straftaten" erlaubt, bei denen auch Ermittlungsbehörden die Telekommunikation überwachen dürfen (Paragraf 100a Strafprozessordnung).

 

Textauszüge von: https://www.golem.de/news/trotz-protesten-bundestag-erlaubt-grossflaechigen-einsatz-von-staatstrojanern-1706-128537.html

Und ganz aktuell und genau passend:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/vorratsdatenspeicherung-gericht-in-nrw-sieht-vds-nicht-vereinbar-mit-eu-recht-a-1153566.html

 

Textauszug: Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Telekommunikationsunternehmen können deshalb nicht verpflichtet werden, ab dem 1. Juli die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger mehrere Wochen lang speichern zu müssen, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW mit Sitz in Münster in einem Beschluss vom Donnerstag entschieden.

 

Im Ausgangsfall hatte das Münchner IT-Unternehmen Spacenet geklagt, weil es die Internetzugangsdaten seiner Kunden nicht speichern wollte. (Az. 13 B 238/17) Die Firma habe sich mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das Verwaltungsgericht Köln gewandt, heißt es in einer Pressemitteilung des OVG, "um der Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung vorläufig bis zur Entscheidung über die gleichzeitig erhobene Klage nicht nachkommen zu müssen".

 

Ein weiterer Bericht über den Fall ist unter:

 

https://www.sueddeutsche.de/digital/mindestspeicherfrist-richter-lassen-vorratsdatenspeicherung-keine-chance-1.3952997

 

zu lesen.

Amerika ist wohl doch nicht wirklich "Unser Freund", noch nicht einmal ein "Partner". Der Anscheinbeweis ist unter:

 

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/amerikanische-justiz-bestraft-deutsche-konzerne-14370491.html

 

Oder ist das vielleicht doch "nur gefühlt" so? Macht Euch selbst ein Bild!

2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Es hat gefordert, dass Überwachungsgesetze nicht nur einzeln betrachtet, sondern im Kontext aller anderen Überwachungsmaßnahmen bewertet werden müssen. Denn wenn diese so umfassend geworden sind, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf Schritt und Tritt überwacht fühlen, dann ist das mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht mehr vereinbar.

Digitalcourage ist deshalb davon überzeugt, dass das neue „Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ verfassungswidrig ist. Der von Digitalcourage beauftragte Berliner  Rechtsanwalt Starostik geht davon aus, dass das Gesetz darüber hinaus gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt.

Materialsammlung zur Überwachungsgesamtrechnung:
https://digitalcourage.de/themen/ueberwachungsgesamtrechnung
(Der Text unserer Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung wird bald ebenfalls dort veröffentlicht werden.)

Überwachungsge...was? Worum geht es eigentlich?
https://digitalcourage.de/blog/2014/ueberwachungsgesamtrechnung

Fakten gegen die Vorratsdatenspeicherung:
https://digitalcourage.de/blog/2016/fakten-gegen-die-vorratsdatenspeicherung


Mit besten Grüßen aus Bielefeld

Rena Tangens, padeluun und das Team von Digitalcourage

Weniger Bargeld = weniger Verbrechen?

 

von Dagmar Metzger, Steffen Schäfer

 

Draghis Hinweis auf „kriminelle Aktivitäten" ist ein reines Ablenkungsmanöver und darüber hinaus ist die Aussage ziemlich banal. So ziemlich alles kann ein Instrument „krimineller Aktivitäten" sein. Bankräuber nutzen normalerweise ein Auto für ihre Flucht - niemand käme deshalb auf die Idee, Autos zu verbieten. Trickdiebbanden organisieren sich über die sozialen Netzwerke. Sie kommunizieren mit Mobiltelefonen. Werden deshalb Facebook, WhatsApp und Co. oder Handys verboten und abgeschafft? Natürlich nicht! Alleine diese Gedankenspiele belegen hinreichend, wie absurd die Argumentation von Mario Draghi ist.

 

Aber nehmen wir einmal Mario Draghi ernst. Wäre es tatsächlich möglich, mit dem Bargeld auch die Kriminalität abzuschaffen oder sie zumindest drastisch zu reduzieren? Es steht zu vermuten, dass eher das Gegenteil geschehen wird. Im Februar dieses Jahres gelang es Hackern, die Zentralbank von Bangladesch um 80 Millionen US-Dollar zu erleichtern. Dass es nicht eine dramatisch höhere Summe war, ist alleine einem Tippfehler geschuldet. Jüngst berichtete das Handelsblatt, dass das Bankensystem SWIFT gehackt wurde. Das System ist der Dreh- und Angelpunkt des Finanzsystems. Rund 3.000 Finanzinstitutionen sind dem Netzwerk angeschlossen. Je mehr die Politik gemeinsam mit den Zentralbanken das Geld in den virtuellen Raum drängt, desto mehr werden derartige Attacken zunehmend. Es ändert sich also nur die Verbrechensspielart, die Kriminalität an sich bleibt bestehen.

 

Für Bürger aber ebenso wie für Unternehmen wird es sehr viel schwieriger, sich gegen solche Attacken zu schützen. Oft genug ist nicht einmal das Wissen vorhanden, welche Angriffe inzwischen technisch überhaupt möglich sind. Zeitgleich können Kriminelle sehr viel größere Schäden anrichten - mit gestohlenen Kreditkartendaten beispielsweise lassen sich zahlreiche Konten auf einen Streich plündern.

 

Das Beispiel Schweden bestätigt derartige Befürchtungen. In dem skandinavischen Land ist die Abschaffung des Bargelds weit vorangeschritten. 2030 soll das Land „bargeldfrei" sein. Mit zurückgehender Bargeldnutzung stieg zeitgleich die Cyberkriminalität dramatisch an. Kreditkartenbetrug, kopierte EC-Karten, Pishing, also das Stehlen von Onlinebanking-Passwörtern, gehören inzwischen zur Normalität in dem skandinavischen Land. Wenn das Geld in den virtuellen Raum verbannt wird, dann folgt ihm die Kriminalität dorthin.

Verbrechen und Kriminalität bekämpft man mit guter Polizei- und Ermittlungsarbeit. Mit der Abschaffung des Bargelds hingegen öffnet man neuen Verbrechensspielarten Tür und Tor und lässt die Bürger wehrlos zurück - nicht nur gegenüber den normalen Verbrechern, sondern auch und gerade gegenüber den geplanten Enteignungen durch Negativzinsen.

Und da behapten unsere "Volksvertreter" wir würden uns nur "künstlich aufregen" und es würde alles nur "Besser werden." Da stellt sich nur noch die Frage: "Sind unsere Politiker eigentlich für den Job, den wir Ihnen durch unsere Stimme auf dem Wahlzettel verschafft haben, geeignet? Oder sollten wir Diesen wegen Unfähigkeit eine "fristlose personenbedingte Kündigung" aussprechen?

Psychologie: „Wir verlassen uns darauf, dass für uns gedacht wird“
Der Psychologe und Hirnforscher Ernst Pöppel kritisiert, dass sich viele Menschen zu unkritisch den Ansichten anderer anschließen und Dinge nicht ausreichend hinterfragen: "Radikale Gruppierungen und einzelne Politiker können zunehmend völlig faktenfrei argumentieren und dennoch Anhänger gewinnen. Das Schlagwort von der postfaktischen Zeit macht längst die Runde. Wer jedoch aus Bequemlichkeit keinen Wert mehr auf Fakten legt, der geht in eine gefährliche Zukunft."

Link zum Beitrag:
https://www.welt.de/wissenschaft/article159033795/Wir-verlassen-uns-darauf-dass-fuer-uns-gedacht-wird.html

 

Dieser Trend ist bereits seit Langem in vielen Medien erkennbar. Das fängt mit den Täglichen Verdummungssendungen auf einigen Privaten Fernsehsendern an. Geht über die tendenzielle Berichterstattung von ARD und ZDF bis hin zum bedingungslosen Konsum von vielen (A) sozialen Medien. Besonders hier wird konsumiert und Unwahheiten als Tatsachen "Verkauft".

Wenn also der Konsument einfach zu blöd ist den Wahren Kern zu erkennen, dann wird die Unwahrheit als Tatsache akzeptiert. Das alles obwohl ein wenig gesunder Menschenverstand den Blödsinn sofort erkennen könnte.

 

Ich fordere deshalb alle Miglieder auf hier zu berichten, wo sie über "Schwachsinn" gestolpert sind und was der Verfasser damit bezweckt

 

Uli Kürpick

Eure Antworten bitte ins Gästebuch eintragen.                   Vielen Dank